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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Unternehmensgrundung, Start-ups, Businessplane, Note: sehr gut, FernUniversitat Hagen, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts der drei grundlegenden Urteile des Europaischen Gerichtshofes (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit - Centros 1999, Uberseering 2002, Inspire Art 2003 - erfreut sich die englische Private Company Limited by Shares (folgend kurz Limited genannt) immer groerer Beliebtheit, wenn es darum geht, die Rechtsform eines Unternehmens zu wahlen. Uber die Limited wird in der Offentlichkeit viel diskutiert und die Voraussetzungen hinsichtlich der Grundung erscheinen auf den ersten Blick sehr attraktiv : keine personliche Haftung des Gesellschafters, kein Mindestkapital, wenig Grundungsaufwand, niedrige Grundungskosten und die Moglichkeit der Verwaltung der Gesellschaft von Deutschland aus. Durch die Uberseering -Entscheidung muss eine EU-Auslandsgesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland als Gesellschaft auslandischen Rechts anerkannt werden. Nach Centros und Inspire Art gilt dies sogar dann, wenn keinerlei Geschafte im Grundungsstaat getatigt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Auseinanderfallen von Satzungs- und Verwaltungssitz vom Grundungsstaat gebilligt wird. Das englische Recht lasst es zu, dass als Satzungssitz einer Limited London und der Verwaltungssitz in Deutschland gewahlt werden konnen. Daher ist es zulassig eine Limited in Deutschland zu grunden, jedoch ohne verpflichtet zu sein, auch in England Geschafte betreiben zu mussen. Ist die Limited wirklich attraktiver ? Dieser Frage soll anhand der Ausfuhrungen dieses Buches mittels einer okonomischen Analyse die Rechtsformwahl aus Sicht eines Unternehmers nachgegangen werden, wobei die deutsche Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GmbH) mit der englischen Limited verglichen wird. Im Kapitel 2 werden zum einen die Grundzuge der GmbH und zum anderen die der Limited dargestellt. Au
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Unternehmensgrundung, Start-ups, Businessplane, Note: sehr gut, FernUniversitat Hagen, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts der drei grundlegenden Urteile des Europaischen Gerichtshofes (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit - Centros 1999, Uberseering 2002, Inspire Art 2003 - erfreut sich die englische Private Company Limited by Shares (folgend kurz Limited genannt) immer groerer Beliebtheit, wenn es darum geht, die Rechtsform eines Unternehmens zu wahlen. Uber die Limited wird in der Offentlichkeit viel diskutiert und die Voraussetzungen hinsichtlich der Grundung erscheinen auf den ersten Blick sehr attraktiv : keine personliche Haftung des Gesellschafters, kein Mindestkapital, wenig Grundungsaufwand, niedrige Grundungskosten und die Moglichkeit der Verwaltung der Gesellschaft von Deutschland aus. Durch die Uberseering -Entscheidung muss eine EU-Auslandsgesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland als Gesellschaft auslandischen Rechts anerkannt werden. Nach Centros und Inspire Art gilt dies sogar dann, wenn keinerlei Geschafte im Grundungsstaat getatigt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Auseinanderfallen von Satzungs- und Verwaltungssitz vom Grundungsstaat gebilligt wird. Das englische Recht lasst es zu, dass als Satzungssitz einer Limited London und der Verwaltungssitz in Deutschland gewahlt werden konnen. Daher ist es zulassig eine Limited in Deutschland zu grunden, jedoch ohne verpflichtet zu sein, auch in England Geschafte betreiben zu mussen. Ist die Limited wirklich attraktiver ? Dieser Frage soll anhand der Ausfuhrungen dieses Buches mittels einer okonomischen Analyse die Rechtsformwahl aus Sicht eines Unternehmers nachgegangen werden, wobei die deutsche Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GmbH) mit der englischen Limited verglichen wird. Im Kapitel 2 werden zum einen die Grundzuge der GmbH und zum anderen die der Limited dargestellt. Au