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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 Punkte (Note 1), Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen (Leopold-Wenger-Institut fur Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Grundlagen-Seminar zur deutschen Rechtsgeschichte: Die Reichsreform, Umgestaltung der Reichsverfassung im 15. und 16. Jahrhundert, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: De concordantia catholica von Nikolaus von Kues (im folgenden DCC) gehort zu jener Gruppe der im Zusammengang mit den Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449) entstandenen Reformpublizistik, deren Einfluss auf die Reformprozesse im Deutschen Reich des 15. Jh. - und somit ihre Rolle in der Verfassungsgeschichte - in der modernen historischen Forschung uberwiegend als gering eingeschatzt wird. In der Tat richtet sich das Augenmerk dieser Literatur in erster Linie nicht auf die Bedurfnisse des sich in der Krise befindenden Reiches, sondern auf die damals immer noch hochst angespannte innerkirchliche Situation. In der ersten Halfte des 15. Jh. stehen die Reformbedurftigkeit der Kirche und die Entwicklung der Konzepte zur Realisierung dieser Reform fur die Verfasser dieser Schriften eindeutig im Vordergrund. Die bis zur Mitte des 15. Jh. gewissermaen im Schatten der Reform der Kirche stehende Reichsreform wird von den Verfassern - etwa bei Vener, Schele oder in DCC - quasi als Pendant zur Kirchenreform gesehen, die institutionalen Strukturen des Reiches - als eine Entsprechung derjenigen der Kirche. Kennzeichnend in dieser Hinsicht ist die Aussage von Job Vener: quia pro reformacione sacri imperii, est in multis par racio cum reformatione papatus, - die das Verhaltnis von Kirchen- und Reichsreform in den fruhen Reformschriften illustriert und gleichzeitig den ihnen immanenten universalistischen Anspruch zum Ausdruck bringt. DCC von Nikolaus von Kues bildet dabei keine Ausnahme: in dem betrachtlichen Umfang von DCC nimmt die Rei
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 Punkte (Note 1), Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen (Leopold-Wenger-Institut fur Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Grundlagen-Seminar zur deutschen Rechtsgeschichte: Die Reichsreform, Umgestaltung der Reichsverfassung im 15. und 16. Jahrhundert, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: De concordantia catholica von Nikolaus von Kues (im folgenden DCC) gehort zu jener Gruppe der im Zusammengang mit den Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449) entstandenen Reformpublizistik, deren Einfluss auf die Reformprozesse im Deutschen Reich des 15. Jh. - und somit ihre Rolle in der Verfassungsgeschichte - in der modernen historischen Forschung uberwiegend als gering eingeschatzt wird. In der Tat richtet sich das Augenmerk dieser Literatur in erster Linie nicht auf die Bedurfnisse des sich in der Krise befindenden Reiches, sondern auf die damals immer noch hochst angespannte innerkirchliche Situation. In der ersten Halfte des 15. Jh. stehen die Reformbedurftigkeit der Kirche und die Entwicklung der Konzepte zur Realisierung dieser Reform fur die Verfasser dieser Schriften eindeutig im Vordergrund. Die bis zur Mitte des 15. Jh. gewissermaen im Schatten der Reform der Kirche stehende Reichsreform wird von den Verfassern - etwa bei Vener, Schele oder in DCC - quasi als Pendant zur Kirchenreform gesehen, die institutionalen Strukturen des Reiches - als eine Entsprechung derjenigen der Kirche. Kennzeichnend in dieser Hinsicht ist die Aussage von Job Vener: quia pro reformacione sacri imperii, est in multis par racio cum reformatione papatus, - die das Verhaltnis von Kirchen- und Reichsreform in den fruhen Reformschriften illustriert und gleichzeitig den ihnen immanenten universalistischen Anspruch zum Ausdruck bringt. DCC von Nikolaus von Kues bildet dabei keine Ausnahme: in dem betrachtlichen Umfang von DCC nimmt die Rei