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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalitat abw. Verhalten, Note: 1, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kennen Kinder und Jugendliche ihre Rechte? Wissen sie, wo sie geschrieben stehen und wie man sie bekommt? Werden sie uberhaupt eingehalten? Gibt es Unterschiede zu fruher (zu meiner Zeit ) oder hat sich seither nichts oder nicht viel geandert? Im Artikel 1 unseres Grundgesetzes heit es: (1) Die Wurde des Menschen ist unan-tastbar. Sie zu achten und zu schutzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Im Artikel 2 heit es: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Personlichkeit, … (vgl. GG 38. Auflage 2003, S. 15). Diese beiden Artikel gelten fur alle Menschen; also auch fur Kinder. Kinder werden allerdings nicht erwahnt, auer in Artikel 6. Dort heit es u. a.: (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das naturliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Uber ihre Betati-gung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsbe-rechtigten durfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Grunden zu verwahrlosen drohen… (vgl. GG 38. Auflage 2003, S. 16) Ist das tatsachlich so? Meine Rechte kann ich doch an der Tur abgeben denken viele Kinder und Jugendliche. So lange du deine Fue unter meinen Tisch streckst, machst du, was ich dir sage - so reden auch heute noch viele Eltern. Kinder haben zu gehorchen, keine eigene Meinung zu haben; falls doch, dann durfen sie sie nicht auern, oder zumin-dest selten und schon gar nicht in der Offentlichkeit. Kinder und Jugendliche haben als Minderjahrige, nicht die gleichen einklagbaren Rechte wie Erwachsene. Daher ist es wichtig, sie zu kennen. Zunachst beschaftige ich mich in dieser Hausarbeit mit der UN-Kinderrechtskonvention. Im nachsten Kapitel gehe ich auf das Recht auf Leben,
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalitat abw. Verhalten, Note: 1, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kennen Kinder und Jugendliche ihre Rechte? Wissen sie, wo sie geschrieben stehen und wie man sie bekommt? Werden sie uberhaupt eingehalten? Gibt es Unterschiede zu fruher (zu meiner Zeit ) oder hat sich seither nichts oder nicht viel geandert? Im Artikel 1 unseres Grundgesetzes heit es: (1) Die Wurde des Menschen ist unan-tastbar. Sie zu achten und zu schutzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Im Artikel 2 heit es: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Personlichkeit, … (vgl. GG 38. Auflage 2003, S. 15). Diese beiden Artikel gelten fur alle Menschen; also auch fur Kinder. Kinder werden allerdings nicht erwahnt, auer in Artikel 6. Dort heit es u. a.: (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das naturliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Uber ihre Betati-gung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsbe-rechtigten durfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Grunden zu verwahrlosen drohen… (vgl. GG 38. Auflage 2003, S. 16) Ist das tatsachlich so? Meine Rechte kann ich doch an der Tur abgeben denken viele Kinder und Jugendliche. So lange du deine Fue unter meinen Tisch streckst, machst du, was ich dir sage - so reden auch heute noch viele Eltern. Kinder haben zu gehorchen, keine eigene Meinung zu haben; falls doch, dann durfen sie sie nicht auern, oder zumin-dest selten und schon gar nicht in der Offentlichkeit. Kinder und Jugendliche haben als Minderjahrige, nicht die gleichen einklagbaren Rechte wie Erwachsene. Daher ist es wichtig, sie zu kennen. Zunachst beschaftige ich mich in dieser Hausarbeit mit der UN-Kinderrechtskonvention. Im nachsten Kapitel gehe ich auf das Recht auf Leben,