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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 15 Punkte, Universitat Augsburg (Institut fur Europaische Rechtsordnungen), Veranstaltung: Seminar: Methodische Grundfragen zum deutschen und anglo-amerikanischen Recht - Legal Basic Questions in German and Anglo-American Law , Sprache: Deutsch, Abstract: Europa wachst zusammen - diesen Ausspruch kann man fast taglich irgendwo hoeren oder lesen. Er ist sicher nicht zu bestreiten, aber beim Anblick der Vielfalt von Rechtsordnungen und Rechtskulturen in den Mitgliedsstaaten der Europaischen Union muss man sich doch fragen, wie weit der Prozess des Zusammenwachsens und der Angleichung denn wirklich schon fortgeschritten ist. Vor allem die Unterschiede zwischen den kontinentaleuropaischen Rechtsordnungen des civil law und den Rechtsordnungen des common law auf den britischen Inseln sind trotz fortschreitender Harmonisierung weiterhin betrachtlich. Im Zuge des stetig zunehmenden grenzuberschreitenden Geschaftsverkehrs innerhalb Europas wachst gezwungenermassen auch die Zahl der privaten transnationalen Vertragsbeziehungen. Die Tatsache, dass Vertrage dadurch haufig einer fremden Rechtsordnung unterliegen, fuhrt oftmals zu schwierigen Vertragsverhandlungen und schwer kalkulierbaren Risiken fur die Beteiligten. Bereits Anfang der 1980er Jahre nahm eine kleine Gruppe von Akademikern unter der Leitung des danischen Privatrechtlers Professor Ole Lando die Arbeit an der Ausarbeitung von Principles of European Contract Law auf. Die Lando-Kommission und ihr Entwurf ist Gegenstand der vorliegenden Abhandlung.
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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 15 Punkte, Universitat Augsburg (Institut fur Europaische Rechtsordnungen), Veranstaltung: Seminar: Methodische Grundfragen zum deutschen und anglo-amerikanischen Recht - Legal Basic Questions in German and Anglo-American Law , Sprache: Deutsch, Abstract: Europa wachst zusammen - diesen Ausspruch kann man fast taglich irgendwo hoeren oder lesen. Er ist sicher nicht zu bestreiten, aber beim Anblick der Vielfalt von Rechtsordnungen und Rechtskulturen in den Mitgliedsstaaten der Europaischen Union muss man sich doch fragen, wie weit der Prozess des Zusammenwachsens und der Angleichung denn wirklich schon fortgeschritten ist. Vor allem die Unterschiede zwischen den kontinentaleuropaischen Rechtsordnungen des civil law und den Rechtsordnungen des common law auf den britischen Inseln sind trotz fortschreitender Harmonisierung weiterhin betrachtlich. Im Zuge des stetig zunehmenden grenzuberschreitenden Geschaftsverkehrs innerhalb Europas wachst gezwungenermassen auch die Zahl der privaten transnationalen Vertragsbeziehungen. Die Tatsache, dass Vertrage dadurch haufig einer fremden Rechtsordnung unterliegen, fuhrt oftmals zu schwierigen Vertragsverhandlungen und schwer kalkulierbaren Risiken fur die Beteiligten. Bereits Anfang der 1980er Jahre nahm eine kleine Gruppe von Akademikern unter der Leitung des danischen Privatrechtlers Professor Ole Lando die Arbeit an der Ausarbeitung von Principles of European Contract Law auf. Die Lando-Kommission und ihr Entwurf ist Gegenstand der vorliegenden Abhandlung.