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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der BGH hat - im Anschluss an ein Urteil des BVerfG zur Reichweite des Aktieneigentums - in seiner Frosta-Entscheidung aus dem Jahr 2013 die von ihm entwickelten Grundsatze zum Anlegerschutz beim regularen Delisting nach mehr als zehn Jahren aufgegeben. Nachdem es in der Folge der wenig uberzeugenden Entscheidung zu einer wahren Delisting-Flut gekommen war, trat der Gesetzgeber auf den Plan und normierte im November 2015 den Anlegerschutz beim regularen Delisting umfassend im BoersG neu. Die Arbeit skizziert zunachst die Entwicklung des Anlegerschutzes in der Rechtsprechung bis zum Einschreiten des Gesetzgebers und setzt sich kritisch mit den Entscheidungen des BVerfG und des BGH auseinander. Im Anschluss beleuchtet der Autor umfassend den Anlegerschutz unter der gesetzlichen Neuregelung und zeigt verbleibende Schwachen sowie Verbesserungsbedarf auf.
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Der BGH hat - im Anschluss an ein Urteil des BVerfG zur Reichweite des Aktieneigentums - in seiner Frosta-Entscheidung aus dem Jahr 2013 die von ihm entwickelten Grundsatze zum Anlegerschutz beim regularen Delisting nach mehr als zehn Jahren aufgegeben. Nachdem es in der Folge der wenig uberzeugenden Entscheidung zu einer wahren Delisting-Flut gekommen war, trat der Gesetzgeber auf den Plan und normierte im November 2015 den Anlegerschutz beim regularen Delisting umfassend im BoersG neu. Die Arbeit skizziert zunachst die Entwicklung des Anlegerschutzes in der Rechtsprechung bis zum Einschreiten des Gesetzgebers und setzt sich kritisch mit den Entscheidungen des BVerfG und des BGH auseinander. Im Anschluss beleuchtet der Autor umfassend den Anlegerschutz unter der gesetzlichen Neuregelung und zeigt verbleibende Schwachen sowie Verbesserungsbedarf auf.