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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der Autor untersucht erstmals die Zulassigkeit der Pfandung einer glaubigereigenen Forderung. Die Pfandung einer Forderung, die dem Glaubiger bereits zusteht, bietet verschiedene und im Einzelfall unter Umstanden entscheidende Vorteile bei der Durchsetzung der Forderung gegen ihren Schuldner. Wahrend ein Zessionar die Forderung nur auf privatrechtlichem Wege durchsetzen kann, stehen dem Pfandungsglaubiger z.B. die Hilfsrechte gem. 836 III, 840 ZPO zur Verfugung, wenn fur die gerichtliche Geltendmachung der Forderung notwendige Informationen fehlen. Die sich bei der Frage der Pfandbarkeit einer glaubigereigenen Forderung stellenden dogmatischen Probleme - z.B. ist eine UEberweisung der bereits im Wege der Abtretung erworbenen Forderung nicht moeglich - waren bislang noch nicht Gegenstand des wissenschaftlichen Diskurses. Der Autor stellt eventuelle Hurden auf dem Weg zur Zulassigkeit der Pfandung erstmals heraus und fuhrt sie einer Loesung zu. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Pfandung zulassig ist.
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Der Autor untersucht erstmals die Zulassigkeit der Pfandung einer glaubigereigenen Forderung. Die Pfandung einer Forderung, die dem Glaubiger bereits zusteht, bietet verschiedene und im Einzelfall unter Umstanden entscheidende Vorteile bei der Durchsetzung der Forderung gegen ihren Schuldner. Wahrend ein Zessionar die Forderung nur auf privatrechtlichem Wege durchsetzen kann, stehen dem Pfandungsglaubiger z.B. die Hilfsrechte gem. 836 III, 840 ZPO zur Verfugung, wenn fur die gerichtliche Geltendmachung der Forderung notwendige Informationen fehlen. Die sich bei der Frage der Pfandbarkeit einer glaubigereigenen Forderung stellenden dogmatischen Probleme - z.B. ist eine UEberweisung der bereits im Wege der Abtretung erworbenen Forderung nicht moeglich - waren bislang noch nicht Gegenstand des wissenschaftlichen Diskurses. Der Autor stellt eventuelle Hurden auf dem Weg zur Zulassigkeit der Pfandung erstmals heraus und fuhrt sie einer Loesung zu. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Pfandung zulassig ist.