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Miriam Sprink befasst sich in ihrem Buch mit dem deutschen Urlaubsrecht, das sich infolge der europaischen Rechtsprechung in den letzten funf Jahren fundamental verandert hat, und untersucht die vorhandenen Regelungsspielraume der urlaubsrechtlichen Vertragsgestaltung. Ausgangspunkt bildet dabei die Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2009, die das BAG durch eine unionsrechtskonforme Rechtsfortbildung des 7 Abs. 3, 4 BUrlG umsetzte. Weitere Entscheidungen des EuGH haben diese Entwicklung fortgesetzt und zwingen das BAG zur Aufgabe jahrzehntelang gefestigter Rechtsprechung. Dies hat betrachtliche Auswirkungen auf die Praxis. Arbeitgeber haben die Notwendigkeit erkannt, den nicht von der Arbeitszeitrichtlinie erfassten Mehrurlaubsanspruch in einem eigenen Regelwerk abweichend vom gesetzlichen Urlaubsanspruch zu regeln.
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Miriam Sprink befasst sich in ihrem Buch mit dem deutschen Urlaubsrecht, das sich infolge der europaischen Rechtsprechung in den letzten funf Jahren fundamental verandert hat, und untersucht die vorhandenen Regelungsspielraume der urlaubsrechtlichen Vertragsgestaltung. Ausgangspunkt bildet dabei die Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2009, die das BAG durch eine unionsrechtskonforme Rechtsfortbildung des 7 Abs. 3, 4 BUrlG umsetzte. Weitere Entscheidungen des EuGH haben diese Entwicklung fortgesetzt und zwingen das BAG zur Aufgabe jahrzehntelang gefestigter Rechtsprechung. Dies hat betrachtliche Auswirkungen auf die Praxis. Arbeitgeber haben die Notwendigkeit erkannt, den nicht von der Arbeitszeitrichtlinie erfassten Mehrurlaubsanspruch in einem eigenen Regelwerk abweichend vom gesetzlichen Urlaubsanspruch zu regeln.