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Der Europaische Gerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung den Weg zur zahnarztlichen Behandlung gegen Kostenerstattung im europaischen Ausland geebnet. Jetzt hat der europaische Gesetzgeber die Patientenrichtlinie (2011/24/EU) erlassen, mit der er die grenzuberschreitende Gesundheitsversorgung regelt. Katja Brausse untersucht deren praktische Auswirkungen auf die Vertragszahnarzte. Daneben stellt sie die Frage, inwieweit die Patientenrichtlinie die Abloesung des - fur die gesetzliche Krankenversicherung fundamentalen - Sachleistungsprinzips durch die Selbstzahlung des Patienten (ggf. mit spaterer Kostenerstattung) begunstigt. Die Autorin widmet sich aber noch einem weiteren entscheidenden Problem. Denn die Richtlinie wirft die Frage nach der Legitimation europaischer gesundheitspolitischer Rechtsetzungskompetenz auf.
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Der Europaische Gerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung den Weg zur zahnarztlichen Behandlung gegen Kostenerstattung im europaischen Ausland geebnet. Jetzt hat der europaische Gesetzgeber die Patientenrichtlinie (2011/24/EU) erlassen, mit der er die grenzuberschreitende Gesundheitsversorgung regelt. Katja Brausse untersucht deren praktische Auswirkungen auf die Vertragszahnarzte. Daneben stellt sie die Frage, inwieweit die Patientenrichtlinie die Abloesung des - fur die gesetzliche Krankenversicherung fundamentalen - Sachleistungsprinzips durch die Selbstzahlung des Patienten (ggf. mit spaterer Kostenerstattung) begunstigt. Die Autorin widmet sich aber noch einem weiteren entscheidenden Problem. Denn die Richtlinie wirft die Frage nach der Legitimation europaischer gesundheitspolitischer Rechtsetzungskompetenz auf.