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Das englische Arbeitsrecht enthalt eine dem deutschen Recht fremde, jedoch insbesondere im anglo-amerikanischen Rechtskreis weit verbreitete Rechtsfigur: die sogenannte constructive dismissal. Definiert wird sie als Beendigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer aufgrund von Umstanden, die im Verhalten des Arbeitgebers begrundet sind und eine ausserordentliche Kundigung rechtfertigen. Liegt hiernach eine constructive dismissal vor, wird eine arbeitgeberseitige Kundigung fingiert. Die jeweiligen Voraussetzungen fur die Einordnung als constructive dismissal im Detail sowie die sodann bestehenden Rechtsschutzmoeglichkeiten des Arbeitnehmers stehen im Vordergrund dieser Arbeit. Im Anschluss folgt eine vergleichende Analyse der deutschen Rechtslage.
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Das englische Arbeitsrecht enthalt eine dem deutschen Recht fremde, jedoch insbesondere im anglo-amerikanischen Rechtskreis weit verbreitete Rechtsfigur: die sogenannte constructive dismissal. Definiert wird sie als Beendigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer aufgrund von Umstanden, die im Verhalten des Arbeitgebers begrundet sind und eine ausserordentliche Kundigung rechtfertigen. Liegt hiernach eine constructive dismissal vor, wird eine arbeitgeberseitige Kundigung fingiert. Die jeweiligen Voraussetzungen fur die Einordnung als constructive dismissal im Detail sowie die sodann bestehenden Rechtsschutzmoeglichkeiten des Arbeitnehmers stehen im Vordergrund dieser Arbeit. Im Anschluss folgt eine vergleichende Analyse der deutschen Rechtslage.