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Durch die Einflussnahme von Lobbyisten entstehen zunehmend politisch motivierte Regelungen, wie beispielsweise die sogenannte Button-Loesung, die vermeintlich dem Verbraucherschutz dienen sollen. Die Gesetzesanderungen gehen vorwiegend auf Richtlinien zuruck, die der nationale Gesetzgeber verpflichtend umzusetzen hat. Das Kernproblem besteht darin, dass der europaische und der nationale Gesetzgeber im Rahmen der Gesetzgebung unterschiedlichen Zielen verpflichtet sind: Der europaische Gesetzgeber verfolgt in erster Linie die Foerderung des Binnenmarktes, der nationale Gesetzgeber hingegen versucht die europaischen Regelungen wertungswiderspruchsfrei und koharent in das Burgerliche Gesetzbuch zu integrieren. Der Erlass eines Verbrauchergesetzbuches kann die Systematik des Burgerlichen Gesetzbuches wahren und zugleich die Vorgaben der Richtlinie erfullen.
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Durch die Einflussnahme von Lobbyisten entstehen zunehmend politisch motivierte Regelungen, wie beispielsweise die sogenannte Button-Loesung, die vermeintlich dem Verbraucherschutz dienen sollen. Die Gesetzesanderungen gehen vorwiegend auf Richtlinien zuruck, die der nationale Gesetzgeber verpflichtend umzusetzen hat. Das Kernproblem besteht darin, dass der europaische und der nationale Gesetzgeber im Rahmen der Gesetzgebung unterschiedlichen Zielen verpflichtet sind: Der europaische Gesetzgeber verfolgt in erster Linie die Foerderung des Binnenmarktes, der nationale Gesetzgeber hingegen versucht die europaischen Regelungen wertungswiderspruchsfrei und koharent in das Burgerliche Gesetzbuch zu integrieren. Der Erlass eines Verbrauchergesetzbuches kann die Systematik des Burgerlichen Gesetzbuches wahren und zugleich die Vorgaben der Richtlinie erfullen.