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Inwieweit ist das strafrechtliche Handeln junger Menschen aus einer Gruppe heraus strafscharfend oder strafmildernd zu berucksichtigen? Die Autorin setzt sich mit dem status quo in Rechtsprechung und Literatur hinsichtlich der Berucksichtigung des Gruppenbezuges auseinander. Letzteres ist im Ruckgriff bzw. unter Berucksichtigung von Forschungsbefunden aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen zu der Bedeutung von Peergroup-Sozialisation, in Verbindung mit Aspekten aus Kriminalitatstheorien, sowie dem Erziehungsgedanken und einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Jugendstrafrecht als Taterstrafrecht erfolgt. Schliesslich wurde die Frage nach der Notwendigkeit einer jugendspezifischen Auslegung materieller und prozessualer Regelungen unter dem Aspekt des Gruppenbezuges aufgegriffen. Im Rahmen der Untersuchung entstand unter anderem ein Mehrfaktorenmodell fur die Erklarung gruppendelinquenten Verhaltens.
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Inwieweit ist das strafrechtliche Handeln junger Menschen aus einer Gruppe heraus strafscharfend oder strafmildernd zu berucksichtigen? Die Autorin setzt sich mit dem status quo in Rechtsprechung und Literatur hinsichtlich der Berucksichtigung des Gruppenbezuges auseinander. Letzteres ist im Ruckgriff bzw. unter Berucksichtigung von Forschungsbefunden aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen zu der Bedeutung von Peergroup-Sozialisation, in Verbindung mit Aspekten aus Kriminalitatstheorien, sowie dem Erziehungsgedanken und einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Jugendstrafrecht als Taterstrafrecht erfolgt. Schliesslich wurde die Frage nach der Notwendigkeit einer jugendspezifischen Auslegung materieller und prozessualer Regelungen unter dem Aspekt des Gruppenbezuges aufgegriffen. Im Rahmen der Untersuchung entstand unter anderem ein Mehrfaktorenmodell fur die Erklarung gruppendelinquenten Verhaltens.