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Die Arbeit untersucht die Strafbarkeit des partiellen Schwangerschaftsabbruchs bei Mehrlingsschwangerschaften (sog. Mehrlingsreduktion). Die Subsumtion der Mehrlingsreduktion unter die strafrechtlichen Regelungen der 218 ff. StGB begegnet rechtlichen Schwierigkeiten. Probleme stellen sich bereits auf Ebene des objektiven und subjektiven Tatbestandes. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Rechtfertigungsmoeglichkeit des Eingriffs. In verschiedenen Fallgestaltungen ist die medizinisch-soziale Indikation des 218a Abs. 2 StGB einschlagig. Nach Auffassung der Autorin kommt im Einzelfall auch eine Rechtfertigung uber den allgemeinen rechtfertigenden Notstand gemass 34 StGB in Betracht. Die Arbeit schliesst mit UEberlegungen zur Regelung der Mehrlingsreduktion de lege ferenda.
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Die Arbeit untersucht die Strafbarkeit des partiellen Schwangerschaftsabbruchs bei Mehrlingsschwangerschaften (sog. Mehrlingsreduktion). Die Subsumtion der Mehrlingsreduktion unter die strafrechtlichen Regelungen der 218 ff. StGB begegnet rechtlichen Schwierigkeiten. Probleme stellen sich bereits auf Ebene des objektiven und subjektiven Tatbestandes. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Rechtfertigungsmoeglichkeit des Eingriffs. In verschiedenen Fallgestaltungen ist die medizinisch-soziale Indikation des 218a Abs. 2 StGB einschlagig. Nach Auffassung der Autorin kommt im Einzelfall auch eine Rechtfertigung uber den allgemeinen rechtfertigenden Notstand gemass 34 StGB in Betracht. Die Arbeit schliesst mit UEberlegungen zur Regelung der Mehrlingsreduktion de lege ferenda.