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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Kein anderes wirtschaftsrechtliches Thema steht so kontinuierlich im Fokus der OEffentlichkeit wie das Dilemma der rauberischen oder - treffender - erpresserischen Aktionare. Trotz des Bewusstseins um die Brisanz des Problems reagiert der Gesetzgeber bis heute zoegerlich und ineffizient. Das zeigt sich einmal mehr am Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG), das die Inkonsistenz des tradierten Beschlussmangelrechts weiter verstarkt. Die Autorin fordert eine Grundsatzreform und verweist nach Abschaffung von Registersperre und Freigabeverfahren in Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast auf den einstweiligen Rechtsschutz der Zivilprozessordnung. Die Schwachstellen des durch das ARUG novellierten Freigabeverfahrens werden berucksichtigt und sein legislativer Grundgedanke auf das neugestaltete Beschlussmangelrechtssystem ubertragen. Dabei ist der Schutz der Minderheitsaktionare entsprechend dem gewandelten Aktionarsverstandnis weg vom Verbandsmitglied hin zum Kapitalanleger vermoegensrechtlich gepragt.
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Kein anderes wirtschaftsrechtliches Thema steht so kontinuierlich im Fokus der OEffentlichkeit wie das Dilemma der rauberischen oder - treffender - erpresserischen Aktionare. Trotz des Bewusstseins um die Brisanz des Problems reagiert der Gesetzgeber bis heute zoegerlich und ineffizient. Das zeigt sich einmal mehr am Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG), das die Inkonsistenz des tradierten Beschlussmangelrechts weiter verstarkt. Die Autorin fordert eine Grundsatzreform und verweist nach Abschaffung von Registersperre und Freigabeverfahren in Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast auf den einstweiligen Rechtsschutz der Zivilprozessordnung. Die Schwachstellen des durch das ARUG novellierten Freigabeverfahrens werden berucksichtigt und sein legislativer Grundgedanke auf das neugestaltete Beschlussmangelrechtssystem ubertragen. Dabei ist der Schutz der Minderheitsaktionare entsprechend dem gewandelten Aktionarsverstandnis weg vom Verbandsmitglied hin zum Kapitalanleger vermoegensrechtlich gepragt.