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Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStR 2009) schuf zum 01.01.2009 ein Familienheimverschonungssystem ( 13 Abs. 1 Nr. 4a-c ErbStG). Die Arbeit untersucht dessen europarechtliche Probleme. Nach der Erlauterung der Hintergrunde der Reform und des wesentlichen Inhalts der Vorschriften bildet die Prufung der aufenthaltsbeeinflussenden Teilregelungen des Verschonungssystems aus Sicht des Erben und des Erblassers den Schwerpunkt. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass die zuzugsmotivierenden und wegzugshindernden Teilregelungen der 13 Abs. 1 Nr. 4a und 4b ErbStG aus Sicht des Erben ( Schollenzwangsregelungen ) nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Personenverkehrsfreizugigkeiten aufweisen, die nur durch eine unionsrechtskonforme Auslegung aufgeloest werden koennen.
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Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStR 2009) schuf zum 01.01.2009 ein Familienheimverschonungssystem ( 13 Abs. 1 Nr. 4a-c ErbStG). Die Arbeit untersucht dessen europarechtliche Probleme. Nach der Erlauterung der Hintergrunde der Reform und des wesentlichen Inhalts der Vorschriften bildet die Prufung der aufenthaltsbeeinflussenden Teilregelungen des Verschonungssystems aus Sicht des Erben und des Erblassers den Schwerpunkt. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass die zuzugsmotivierenden und wegzugshindernden Teilregelungen der 13 Abs. 1 Nr. 4a und 4b ErbStG aus Sicht des Erben ( Schollenzwangsregelungen ) nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Personenverkehrsfreizugigkeiten aufweisen, die nur durch eine unionsrechtskonforme Auslegung aufgeloest werden koennen.