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Diese Arbeit beleuchtet sowohl praktische wie auch dogmatische Fragen im Zusammenhang mit der Inbesitznahme von Massegegenstanden durch den Insolvenzverwalter. Die Untersuchung erfolgt dabei in erster Linie vor dem Hintergrund der Pflicht des Verwalters aus 148 Abs. 1 InsO, das Vermoegen des Schuldners sofort nach Verfahrenseroeffnung in Besitz und Verwaltung zu nehmen. Die Arbeit begnugt sich dabei nicht alleine mit der Suche nach den Anforderungen, die an die Erfullung der Pflicht zur Inbesitznahme zu stellen sind. Vielmehr uberpruft sie vor dem Hintergrund insolvenzverfahrensspezifischer Fragestellungen ob, wann und wie ein Insolvenzverwalter Besitz an Massegegenstanden erwirbt und welche konkreten besitzrechtlichen Folgen hieraus resultieren.
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Diese Arbeit beleuchtet sowohl praktische wie auch dogmatische Fragen im Zusammenhang mit der Inbesitznahme von Massegegenstanden durch den Insolvenzverwalter. Die Untersuchung erfolgt dabei in erster Linie vor dem Hintergrund der Pflicht des Verwalters aus 148 Abs. 1 InsO, das Vermoegen des Schuldners sofort nach Verfahrenseroeffnung in Besitz und Verwaltung zu nehmen. Die Arbeit begnugt sich dabei nicht alleine mit der Suche nach den Anforderungen, die an die Erfullung der Pflicht zur Inbesitznahme zu stellen sind. Vielmehr uberpruft sie vor dem Hintergrund insolvenzverfahrensspezifischer Fragestellungen ob, wann und wie ein Insolvenzverwalter Besitz an Massegegenstanden erwirbt und welche konkreten besitzrechtlichen Folgen hieraus resultieren.