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Die im Dritten Reich durch Justizausbildungs- und Eckhardtsche Studienordnung veranderte Juristenausbildung bewirkte sowohl eine inhaltliche wie strukturelle Neukonzeption des Rechtsstudiums. Das Werk geht der Frage nach, wie sich das - stets von Missklangen begleitete - Reformwerk in der Praxis bewahrte und welche Auswirkungen es auf die Juristenausbildung im Dritten Reich zeitigte. Beispielhaft wurden Lehrbucher und Vorlesungen an der Friedrich-Schiller-Universitat Jena sowie die Erste juristische Staatsprufung am Prufungsamt I des Thuringischen Oberlandesgerichts ausgewertet. Im Ergebnis gilt, dass trotz ausserer UEbernahme der Reformgedanken sich - soweit fachbedingt moeglich - auch weiterhin Teile der bisherigen Ausbildungstradition erhalten konnten.
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Die im Dritten Reich durch Justizausbildungs- und Eckhardtsche Studienordnung veranderte Juristenausbildung bewirkte sowohl eine inhaltliche wie strukturelle Neukonzeption des Rechtsstudiums. Das Werk geht der Frage nach, wie sich das - stets von Missklangen begleitete - Reformwerk in der Praxis bewahrte und welche Auswirkungen es auf die Juristenausbildung im Dritten Reich zeitigte. Beispielhaft wurden Lehrbucher und Vorlesungen an der Friedrich-Schiller-Universitat Jena sowie die Erste juristische Staatsprufung am Prufungsamt I des Thuringischen Oberlandesgerichts ausgewertet. Im Ergebnis gilt, dass trotz ausserer UEbernahme der Reformgedanken sich - soweit fachbedingt moeglich - auch weiterhin Teile der bisherigen Ausbildungstradition erhalten konnten.