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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die Arbeit befasst sich mit dem UEbergang von der franzoesischen zur preussischen Verwaltung auf linksrheinischem Gebiet im Zeitraum Marz bis Juni 1814. Nach der Niederlage Napoleons in der Voelkerschlacht bei Leipzig (16. bis 18. Oktober 1813) wurden in den besetzten Gebieten Generalgouvernements gebildet. Die Einrichtung des hier betrachteten Generalgouvernements wurde am 12. Januar 1814 in Basel beschlossen. Es wurde von Preussen bis zum 15. Juni 1814 fur gemeinsame Rechnung der verbundeten Machte (Preussen, OEsterreich, Russland, Grossbritannien und Schweden) verwaltet. Generalgouverneur war Johann August Sack, ein Beamter aus Steins Schule. Die vorgegebenen elementaren Verwaltungsziele waren: Aufrechterhaltung von Ordnung, Beschaffung von Geldmitteln und die Versorgung der alliierten Heere. Diese Ziele standen unter der weiteren Vorgabe, den Geist der Einwohner fur die grosse Sache aller Staaten zu gewinnen und ihnen mit der Aussicht auf eine bessere Zukunft die Opfer des Augenblicks ertraglich zu machen. Ob diese Ziele erreicht wurden, wird anhand der einzelnen Verwaltungszweige, Kommunalverwaltung, Justiz, Polizeiwesen, Forstverwaltung und Finanzverwaltung u.a. dargestellt. Dabei werden im Wesentlichen Materialien und Aktenunterlagen aus der Zeit Anfang des 19. Jahrhunderts ausgewertet. Als Ergebnis ist eine den Verhaltnissen angepasste Verwaltung festzustellen, die von den Einwohnern akzeptiert werden konnte.
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Die Arbeit befasst sich mit dem UEbergang von der franzoesischen zur preussischen Verwaltung auf linksrheinischem Gebiet im Zeitraum Marz bis Juni 1814. Nach der Niederlage Napoleons in der Voelkerschlacht bei Leipzig (16. bis 18. Oktober 1813) wurden in den besetzten Gebieten Generalgouvernements gebildet. Die Einrichtung des hier betrachteten Generalgouvernements wurde am 12. Januar 1814 in Basel beschlossen. Es wurde von Preussen bis zum 15. Juni 1814 fur gemeinsame Rechnung der verbundeten Machte (Preussen, OEsterreich, Russland, Grossbritannien und Schweden) verwaltet. Generalgouverneur war Johann August Sack, ein Beamter aus Steins Schule. Die vorgegebenen elementaren Verwaltungsziele waren: Aufrechterhaltung von Ordnung, Beschaffung von Geldmitteln und die Versorgung der alliierten Heere. Diese Ziele standen unter der weiteren Vorgabe, den Geist der Einwohner fur die grosse Sache aller Staaten zu gewinnen und ihnen mit der Aussicht auf eine bessere Zukunft die Opfer des Augenblicks ertraglich zu machen. Ob diese Ziele erreicht wurden, wird anhand der einzelnen Verwaltungszweige, Kommunalverwaltung, Justiz, Polizeiwesen, Forstverwaltung und Finanzverwaltung u.a. dargestellt. Dabei werden im Wesentlichen Materialien und Aktenunterlagen aus der Zeit Anfang des 19. Jahrhunderts ausgewertet. Als Ergebnis ist eine den Verhaltnissen angepasste Verwaltung festzustellen, die von den Einwohnern akzeptiert werden konnte.