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Im Gesellschaftsrecht stellt sich das Problem des Ausschlusses eines Gesellschafters sowohl im Personen- als auch im Kapitalgesellschaftsrecht. Fur die oHG findet sich in 140 HGB eine spezielle Regelung. Im GmbH-Recht wird die Ausschlussregelung der oHG ( 140 HGB) entsprechend herangezogen. Im Aktienrecht findet sich mit 327 a ff AktG die Moeglichkeit, Minderheitsaktionare zwangsweise auszuschliessen (sogenanntes Squeeze-Out ). Wird ein Gesellschafter ausgeschlossen, so stellt sich zunachst das Rechtsproblem der Bemessung der Abfindung, das regelmassig eine Anteils- und Unternehmensbewertung erforderlich macht. Ein Problem ist ebenfalls, dass Bewertungsstichtag und Ausscheiden aus der Gesellschaft auseinander fallen und die Abfindung erst zu einem noch spateren Zeitpunkt ausbezahlt wird. Welche Rechte dem Auszuschliessenden im Zeitraum zwischen Bewertungsstichtag und Ausscheiden - der sich uber mehrere Jahre erstrecken kann - zustehen, ist gesetzlich nicht geregelt und umstritten. Die Arbeit befasst sich mit dieser Problematik, die sich gleichermassen fur die oHG, GmbH und AG stellt. Sie zeigt die gesellschaftsspezifisch bedingten Unterschiede auf und schlagt einen einheitlichen Loesungsansatz vor.
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Im Gesellschaftsrecht stellt sich das Problem des Ausschlusses eines Gesellschafters sowohl im Personen- als auch im Kapitalgesellschaftsrecht. Fur die oHG findet sich in 140 HGB eine spezielle Regelung. Im GmbH-Recht wird die Ausschlussregelung der oHG ( 140 HGB) entsprechend herangezogen. Im Aktienrecht findet sich mit 327 a ff AktG die Moeglichkeit, Minderheitsaktionare zwangsweise auszuschliessen (sogenanntes Squeeze-Out ). Wird ein Gesellschafter ausgeschlossen, so stellt sich zunachst das Rechtsproblem der Bemessung der Abfindung, das regelmassig eine Anteils- und Unternehmensbewertung erforderlich macht. Ein Problem ist ebenfalls, dass Bewertungsstichtag und Ausscheiden aus der Gesellschaft auseinander fallen und die Abfindung erst zu einem noch spateren Zeitpunkt ausbezahlt wird. Welche Rechte dem Auszuschliessenden im Zeitraum zwischen Bewertungsstichtag und Ausscheiden - der sich uber mehrere Jahre erstrecken kann - zustehen, ist gesetzlich nicht geregelt und umstritten. Die Arbeit befasst sich mit dieser Problematik, die sich gleichermassen fur die oHG, GmbH und AG stellt. Sie zeigt die gesellschaftsspezifisch bedingten Unterschiede auf und schlagt einen einheitlichen Loesungsansatz vor.