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Mit Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 haben die oeffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Dienstleistungsauftragen im oeffentlichen Personenverkehr die Moeglichkeit, fur die betroffenen Arbeitnehmer die Rechtsfolgen des Betriebsubergangs anzuordnen. Die Regelung hat nicht nur eine erhebliche sozial- und wirtschaftspolitische Dimension, sondern wirft auch eine Vielzahl an rechtlichen Zweifelsfragen auf. Die Arbeit beleuchtet die aus der Verordnung resultierenden Rechtsprobleme fur das deutsche Arbeits- und Vergaberecht. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Umsetzbarkeit des behoerdlichen Betriebsubergangsverlangens in der Vergabepraxis.
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Mit Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 haben die oeffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Dienstleistungsauftragen im oeffentlichen Personenverkehr die Moeglichkeit, fur die betroffenen Arbeitnehmer die Rechtsfolgen des Betriebsubergangs anzuordnen. Die Regelung hat nicht nur eine erhebliche sozial- und wirtschaftspolitische Dimension, sondern wirft auch eine Vielzahl an rechtlichen Zweifelsfragen auf. Die Arbeit beleuchtet die aus der Verordnung resultierenden Rechtsprobleme fur das deutsche Arbeits- und Vergaberecht. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Umsetzbarkeit des behoerdlichen Betriebsubergangsverlangens in der Vergabepraxis.