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Obwohl die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt auf eine sehr lange Tradition zuruckblickt, kommt es bis heute immer wieder zu Fehlabstimmungen und Konflikten, die nicht selten zu Kindeswohlgefahrdungen fuhren. Ausgerechnet im hochsensiblen Bereich des Kindschaftsrechts uberlasst der Gesetzgeber den oftmals schwierigen Abstimmungsbedarf zwischen Familien- und Sozialrecht, zwischen Familiengericht und Jugendamt nur allzu gern der Praxis und entzieht sich einer abschliessenden, adaquaten und durchdachten Regelung. Immer wieder wird hier deutlich, dass sowohl der Rechtssuchende als auch die professionellen Akteure kaum in der Lage sind, dieses Dilemma zu bewaltigen. Die Arbeit tragt zur Klarung der Problematik bei und arbeitet heraus, ob und wie diese Institutionen in kindschaftsrechtlichen Verfahren den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewahrleisten und umsetzen. Die Verfasserin legt dar, dass de lege lata eine Lucke im Kindesschutz klafft und zeigt Moeglichkeiten auf, welche Schritte de lege ferenda noetig sind, um diese Lucke zu schliessen. Die Untersuchung richtet sich insofern an alle dem Kindesschutz verpflichteten Institutionen und Personen, die bereit und fahig sind, dieses schwierige Thema ohne Scheuklappen anzugehen.
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Obwohl die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt auf eine sehr lange Tradition zuruckblickt, kommt es bis heute immer wieder zu Fehlabstimmungen und Konflikten, die nicht selten zu Kindeswohlgefahrdungen fuhren. Ausgerechnet im hochsensiblen Bereich des Kindschaftsrechts uberlasst der Gesetzgeber den oftmals schwierigen Abstimmungsbedarf zwischen Familien- und Sozialrecht, zwischen Familiengericht und Jugendamt nur allzu gern der Praxis und entzieht sich einer abschliessenden, adaquaten und durchdachten Regelung. Immer wieder wird hier deutlich, dass sowohl der Rechtssuchende als auch die professionellen Akteure kaum in der Lage sind, dieses Dilemma zu bewaltigen. Die Arbeit tragt zur Klarung der Problematik bei und arbeitet heraus, ob und wie diese Institutionen in kindschaftsrechtlichen Verfahren den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewahrleisten und umsetzen. Die Verfasserin legt dar, dass de lege lata eine Lucke im Kindesschutz klafft und zeigt Moeglichkeiten auf, welche Schritte de lege ferenda noetig sind, um diese Lucke zu schliessen. Die Untersuchung richtet sich insofern an alle dem Kindesschutz verpflichteten Institutionen und Personen, die bereit und fahig sind, dieses schwierige Thema ohne Scheuklappen anzugehen.