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Die Arbeit geht der Frage nach, inwiefern die Rechtsprechung des EGMR zum Persoenlichkeitsrechtsschutz vor ungenehmigten Presseveroeffentlichungen sowie die Starkung der EMRK durch den Vertrag von Lissabon zu einer Harmonisierung des Persoenlichkeitsrechts auf europaischer Ebene fuhrt. Hierzu nimmt die Autorin einen Rechtsvergleich zwischen Deutschland und England vor und untersucht insbesondere, inwieweit die Rechtsprechung des EGMR in der Sache Caroline von Hannover und die Bedeutung der EMRK nach dem Vertrag von Lissabon zu einer Harmonisierung der ursprunglich sehr unterschiedlichen Rechtsordnungen gefuhrt haben. Des Weiteren behandelt die Arbeit die Problematik der grenzuberschreitenden Persoenlichkeitsrechtsverletzungen durch die internationale Presse im Lichte des internationalen Zivilverfahrensrechts und des internationalen Privatrechts. Hierbei wird die Erforderlichkeit einer Kollisionsnorm in der Rom II-Verordnung fur Persoenlichkeitsrechtsverletzungen dargelegt und ein Vorschlag fur eine entsprechende Anknupfung unterbreitet.
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Die Arbeit geht der Frage nach, inwiefern die Rechtsprechung des EGMR zum Persoenlichkeitsrechtsschutz vor ungenehmigten Presseveroeffentlichungen sowie die Starkung der EMRK durch den Vertrag von Lissabon zu einer Harmonisierung des Persoenlichkeitsrechts auf europaischer Ebene fuhrt. Hierzu nimmt die Autorin einen Rechtsvergleich zwischen Deutschland und England vor und untersucht insbesondere, inwieweit die Rechtsprechung des EGMR in der Sache Caroline von Hannover und die Bedeutung der EMRK nach dem Vertrag von Lissabon zu einer Harmonisierung der ursprunglich sehr unterschiedlichen Rechtsordnungen gefuhrt haben. Des Weiteren behandelt die Arbeit die Problematik der grenzuberschreitenden Persoenlichkeitsrechtsverletzungen durch die internationale Presse im Lichte des internationalen Zivilverfahrensrechts und des internationalen Privatrechts. Hierbei wird die Erforderlichkeit einer Kollisionsnorm in der Rom II-Verordnung fur Persoenlichkeitsrechtsverletzungen dargelegt und ein Vorschlag fur eine entsprechende Anknupfung unterbreitet.