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In Frankreich wurde 2006 die hypotheque rechargeable eingefuhrt. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses neue Sicherungsinstrument und vergleicht es mit den deutschen Grundpfandrechten. Bei der Betrachtung der Entstehungsgeschichte und der rechtlichen Ausgestaltung zeigen sich konzeptionelle Besonderheiten. Die hypotheque rechargeable erlischt nicht mit der gesicherten Forderung, sondern kann durch Wiederaufladung weitere Forderungen sichern. Anders als bei der Grundschuld wurde bei ihr die akzessorische Bindung an die gesicherte Forderung jedoch nicht vollstandig aufgehoben. Die hypotheque rechargeable ahnelt damit der deutschen Hypothek, nicht der Grundschuld. Ihr Konzept weist einige Schwachen auf. Es ist ungewiss, ob die Praxis diese Hypothekenform annehmen wird.
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In Frankreich wurde 2006 die hypotheque rechargeable eingefuhrt. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses neue Sicherungsinstrument und vergleicht es mit den deutschen Grundpfandrechten. Bei der Betrachtung der Entstehungsgeschichte und der rechtlichen Ausgestaltung zeigen sich konzeptionelle Besonderheiten. Die hypotheque rechargeable erlischt nicht mit der gesicherten Forderung, sondern kann durch Wiederaufladung weitere Forderungen sichern. Anders als bei der Grundschuld wurde bei ihr die akzessorische Bindung an die gesicherte Forderung jedoch nicht vollstandig aufgehoben. Die hypotheque rechargeable ahnelt damit der deutschen Hypothek, nicht der Grundschuld. Ihr Konzept weist einige Schwachen auf. Es ist ungewiss, ob die Praxis diese Hypothekenform annehmen wird.