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Das Bundesverfassungsgericht hat klare Leitlinien zur Festlegung der Rundfunkgebuhrenhoehe vorgegeben: de jure entscheiden die Landesparlamente, de facto aber entscheidet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Begrundung hierfur: Um die Rundfunkfreiheit zu schutzen, bedarf es eines Grundrechtsschutzes durch Verfahren. Diese Konstruktion ist anerkannt fur Exekutive und Judikative, fur die Legislative ist ein Grundrechtsschutz durch qualifiziertes Gesetzgebungsverfahren neu. Diese Arbeit analysiert und benennt die damit einhergehenden juristischen Probleme. Durch Entparlamentarisierung, Expertokratie sowie die faktische Umkehrung der Wesentlichkeitstheorie entstehen deutliche Defizite hinsichtlich der demokratischen Legitimation der Rundfunkgebuhrenentscheidung.
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Das Bundesverfassungsgericht hat klare Leitlinien zur Festlegung der Rundfunkgebuhrenhoehe vorgegeben: de jure entscheiden die Landesparlamente, de facto aber entscheidet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Begrundung hierfur: Um die Rundfunkfreiheit zu schutzen, bedarf es eines Grundrechtsschutzes durch Verfahren. Diese Konstruktion ist anerkannt fur Exekutive und Judikative, fur die Legislative ist ein Grundrechtsschutz durch qualifiziertes Gesetzgebungsverfahren neu. Diese Arbeit analysiert und benennt die damit einhergehenden juristischen Probleme. Durch Entparlamentarisierung, Expertokratie sowie die faktische Umkehrung der Wesentlichkeitstheorie entstehen deutliche Defizite hinsichtlich der demokratischen Legitimation der Rundfunkgebuhrenentscheidung.