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Gegenstand dieser rechtsvergleichenden Arbeit ist das uberwiegend als Acting in Concert bezeichnete Zusammenwirken von Aktionaren in Bezug auf boersennotierte Gesellschaften. Dabei werden die im deutschen und schweizerischen Kapitalmarktrecht im Bereich der Offenlegungs- sowie der Angebotspflicht zur Erfassung derartiger Verhaltensweisen bestehenden Vorschriften beleuchtet. Die Leistungsfahigkeit eines Finanzmarktes hangt entscheidend vom Vertrauen der privaten und institutionellen Investoren in die Markte ab. Nur wenn ihr Vertrauen besteht und erhalten bleibt, koennen die Finanzmarkte ihre wichtigen volkswirtschaftlichen Funktionen erfullen. Besondere Bedeutung kommt aus diesem Grund der Schaffung von Transparenz zu. Die Untersuchung widmet sich im Kern der Frage, wie diese in beiden Rechtsordnungen realisiert wird und wo die Grenzen zwischen einem lediglich geschickten und noch legalen Annahern an eine Zielgesellschaft einerseits und einem fur die Ausloesung der Melde- bzw. Angebotspflicht relevanten abgestimmten Verhalten von Aktionaren andererseits zu ziehen sind.
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Gegenstand dieser rechtsvergleichenden Arbeit ist das uberwiegend als Acting in Concert bezeichnete Zusammenwirken von Aktionaren in Bezug auf boersennotierte Gesellschaften. Dabei werden die im deutschen und schweizerischen Kapitalmarktrecht im Bereich der Offenlegungs- sowie der Angebotspflicht zur Erfassung derartiger Verhaltensweisen bestehenden Vorschriften beleuchtet. Die Leistungsfahigkeit eines Finanzmarktes hangt entscheidend vom Vertrauen der privaten und institutionellen Investoren in die Markte ab. Nur wenn ihr Vertrauen besteht und erhalten bleibt, koennen die Finanzmarkte ihre wichtigen volkswirtschaftlichen Funktionen erfullen. Besondere Bedeutung kommt aus diesem Grund der Schaffung von Transparenz zu. Die Untersuchung widmet sich im Kern der Frage, wie diese in beiden Rechtsordnungen realisiert wird und wo die Grenzen zwischen einem lediglich geschickten und noch legalen Annahern an eine Zielgesellschaft einerseits und einem fur die Ausloesung der Melde- bzw. Angebotspflicht relevanten abgestimmten Verhalten von Aktionaren andererseits zu ziehen sind.