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Private Sachverstandigengutachten gewinnen in der ausserprozessualen und prozessualen Lebenswirklichkeit zunehmend an Bedeutung und sind meist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Haufig werden solche Privatgutachten von den Parteien zeitlich vor oder wahrend eines Rechtsstreits zu dessen Vorbereitung oder Foerderung beauftragt. Ob die mit der Beauftragung solcher Privatgutachten verbundenen Kosten als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des 91 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen und damit festsetzungsfahig im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren im Sinne der 103 ff. ZPO sind, war lange umstritten. Die herrschende Auffassung bejaht eine solche prozessuale Erstattungsfahigkeit von Privatgutachtenkosten und beurteilt sie am Massstab des 91 Abs. 1 S. 1 ZPO. Die Arbeit beschaftigt sich mit dem hierzu vertretenen Meinungsspektrum und setzt sich kritisch mit der herrschenden Auffassung auseinander, um schliesslich einen eigenen Loesungsansatz unter besonderer Berucksichtigung baurechtlicher Fallgestaltungen zu bieten.
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Private Sachverstandigengutachten gewinnen in der ausserprozessualen und prozessualen Lebenswirklichkeit zunehmend an Bedeutung und sind meist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Haufig werden solche Privatgutachten von den Parteien zeitlich vor oder wahrend eines Rechtsstreits zu dessen Vorbereitung oder Foerderung beauftragt. Ob die mit der Beauftragung solcher Privatgutachten verbundenen Kosten als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des 91 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen und damit festsetzungsfahig im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren im Sinne der 103 ff. ZPO sind, war lange umstritten. Die herrschende Auffassung bejaht eine solche prozessuale Erstattungsfahigkeit von Privatgutachtenkosten und beurteilt sie am Massstab des 91 Abs. 1 S. 1 ZPO. Die Arbeit beschaftigt sich mit dem hierzu vertretenen Meinungsspektrum und setzt sich kritisch mit der herrschenden Auffassung auseinander, um schliesslich einen eigenen Loesungsansatz unter besonderer Berucksichtigung baurechtlicher Fallgestaltungen zu bieten.