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Angesichts von strukturellen Veranderungen in der heutigen Arbeitswelt haben vor allem psychische Belastungsfaktoren zugenommen, wahrend die bisherigen Belastungsfaktoren unvermindert fortbestehen. Die Forderung nach einer angemessenen Pausengestaltung zur Gewahrleistung einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit hat deshalb nach wie vor nicht an Bedeutung verloren. Es werden deshalb zunachst die europaischen Vorgaben zur Pausengestaltung untersucht. Da die im Weiteren dargestellten nationalen gesetzlichen Anforderungen den Mindeststandards der Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrahmenrichtlinie nicht entsprechen, ist eine richtlinienkonforme Auslegung des gesamten nationalen Rechts anzustellen. Im Folgenden werden die Moeglichkeiten der Rechtsdurchsetzung durch die Arbeitsschutzbehoerden sowie die Individualrechte der Beschaftigten beleuchtet. Abgerundet wird die Untersuchung durch eine nahere und eingehende Betrachtung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates.
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Angesichts von strukturellen Veranderungen in der heutigen Arbeitswelt haben vor allem psychische Belastungsfaktoren zugenommen, wahrend die bisherigen Belastungsfaktoren unvermindert fortbestehen. Die Forderung nach einer angemessenen Pausengestaltung zur Gewahrleistung einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit hat deshalb nach wie vor nicht an Bedeutung verloren. Es werden deshalb zunachst die europaischen Vorgaben zur Pausengestaltung untersucht. Da die im Weiteren dargestellten nationalen gesetzlichen Anforderungen den Mindeststandards der Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrahmenrichtlinie nicht entsprechen, ist eine richtlinienkonforme Auslegung des gesamten nationalen Rechts anzustellen. Im Folgenden werden die Moeglichkeiten der Rechtsdurchsetzung durch die Arbeitsschutzbehoerden sowie die Individualrechte der Beschaftigten beleuchtet. Abgerundet wird die Untersuchung durch eine nahere und eingehende Betrachtung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates.