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Seit das BVerfG mit Urteil vom 06.02.2001 und der BGH mit Urteil vom 11.02.2004 den Weg fur die Inhaltskontrolle von Ehevertragen eroeffnet haben, herrscht in der Praxis tiefe Unsicherheit in Bezug auf die Grenzen der Ehevertragsfreiheit. Die vom BGH entwickelte sogenannte Kernbereichslehre stellt keine eindeutigen Leitlinien fur die Ehevertragsgestaltung auf. Ziel der Arbeit ist es, Grund und Grenzen des richterlichen Eingriffs in Ehevertrage anhand der gesetzlichen Leitbilder des reformierten Scheidungsfolgenrechts genauer zu konturieren. Unter Berucksichtigung der den genannten Entscheidungen zugrunde liegenden verfassungsrechtlichen Prinzipien stellt die Verfasserin Kriterien auf und bildet Fallgruppen, die es ermoeglichen, Ehevertrage zu konzipieren, die einer richterlichen UEberprufung standhalten.
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Seit das BVerfG mit Urteil vom 06.02.2001 und der BGH mit Urteil vom 11.02.2004 den Weg fur die Inhaltskontrolle von Ehevertragen eroeffnet haben, herrscht in der Praxis tiefe Unsicherheit in Bezug auf die Grenzen der Ehevertragsfreiheit. Die vom BGH entwickelte sogenannte Kernbereichslehre stellt keine eindeutigen Leitlinien fur die Ehevertragsgestaltung auf. Ziel der Arbeit ist es, Grund und Grenzen des richterlichen Eingriffs in Ehevertrage anhand der gesetzlichen Leitbilder des reformierten Scheidungsfolgenrechts genauer zu konturieren. Unter Berucksichtigung der den genannten Entscheidungen zugrunde liegenden verfassungsrechtlichen Prinzipien stellt die Verfasserin Kriterien auf und bildet Fallgruppen, die es ermoeglichen, Ehevertrage zu konzipieren, die einer richterlichen UEberprufung standhalten.