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Das Ob und Wie der Einrichtung eines Prufungsausschusses steht auch nach dem Inkrafttreten des BilMoG im Jahr 2009 weitgehend im Ermessen des Aufsichtsrats. Ziel dieser Arbeit ist es, den Aufsichtsraten konkrete Handlungsempfehlungen zur Einrichtung leistungsstarker Prufungsausschusse zu geben und die mit dem BilMoG geschaffenen Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Dazu werden die Vorgaben und Initiativen zur Einrichtung von Prufungsausschussen auf internationaler, europaischer und deutscher Ebene rechtsvergleichend untersucht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Sarbanes-Oxley Act aus dem Jahr 2002, der Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2005, der Abschlusspruferrichtlinie aus dem Jahr 2006, dem Kodex und dem BilMoG. Auf dieser Grundlage werden insbesondere die Massstabe fur die Besetzung sowie die Reichweite der Kompetenzen und Informationsrechte eines Prufungsausschusses bestimmt.
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Das Ob und Wie der Einrichtung eines Prufungsausschusses steht auch nach dem Inkrafttreten des BilMoG im Jahr 2009 weitgehend im Ermessen des Aufsichtsrats. Ziel dieser Arbeit ist es, den Aufsichtsraten konkrete Handlungsempfehlungen zur Einrichtung leistungsstarker Prufungsausschusse zu geben und die mit dem BilMoG geschaffenen Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Dazu werden die Vorgaben und Initiativen zur Einrichtung von Prufungsausschussen auf internationaler, europaischer und deutscher Ebene rechtsvergleichend untersucht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Sarbanes-Oxley Act aus dem Jahr 2002, der Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2005, der Abschlusspruferrichtlinie aus dem Jahr 2006, dem Kodex und dem BilMoG. Auf dieser Grundlage werden insbesondere die Massstabe fur die Besetzung sowie die Reichweite der Kompetenzen und Informationsrechte eines Prufungsausschusses bestimmt.