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Zur Gewahrleistung einer moeglichst umfassenden Gesundheitsversorgung hat der Gesetzgeber mit der Krankenhausplanung ein staatliches Verteilungssystem etabliert, bei dem die Entscheidung uber die Zulassung eines Krankenhauses zur Teilnahme an der stationaren Krankenversorgung in den Handen der zustandigen Landesbehoerden liegt. Der bei dieser Entscheidung nicht oder nicht ausreichend berucksichtigte Krankenhaustrager wird, wenn er sich ungerecht behandelt fuhlt, die Gerichte anrufen. Die Autorin befasst sich mit der praktisch relevanten Frage nach den Rechtsschutzmoeglichkeiten eines Krankenhaustragers gegen Massnahmen der Krankenhausplanung. Sie zeigt Gegenstand und Kontrollintensitat der gerichtlichen UEberprufbarkeit von krankenhausplanerischen Massnahmen auf und bietet eine sorgfaltige Darstellung der zahlreichen Rechtsschutzprobleme und Rechtsschutzmoeglichkeiten nach geltendem Verwaltungsprozessrecht.
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Zur Gewahrleistung einer moeglichst umfassenden Gesundheitsversorgung hat der Gesetzgeber mit der Krankenhausplanung ein staatliches Verteilungssystem etabliert, bei dem die Entscheidung uber die Zulassung eines Krankenhauses zur Teilnahme an der stationaren Krankenversorgung in den Handen der zustandigen Landesbehoerden liegt. Der bei dieser Entscheidung nicht oder nicht ausreichend berucksichtigte Krankenhaustrager wird, wenn er sich ungerecht behandelt fuhlt, die Gerichte anrufen. Die Autorin befasst sich mit der praktisch relevanten Frage nach den Rechtsschutzmoeglichkeiten eines Krankenhaustragers gegen Massnahmen der Krankenhausplanung. Sie zeigt Gegenstand und Kontrollintensitat der gerichtlichen UEberprufbarkeit von krankenhausplanerischen Massnahmen auf und bietet eine sorgfaltige Darstellung der zahlreichen Rechtsschutzprobleme und Rechtsschutzmoeglichkeiten nach geltendem Verwaltungsprozessrecht.