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Mit dem Flexi II-Gesetz wurden Arbeitszeitkonten im Jahr 2008 grundlegend reformiert. Seither ist die Umwandlung von Wertguthaben in eine bAV fur nach dem 13.11.2008 geschlossene Wertguthabenvereinbarungen sozialversicherungspflichtig. Die Autorin kommt in der Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Neuregelung verfassungswidrig ist. Sie bietet daruber hinaus eine Loesung, die die gesetzgeberischen Ziele der Neuregelung gleichermassen gewahrleistet und dennoch eine sinnvolle Nutzung von Wertguthaben fur die bAV ermoeglicht. In einem weiteren Schwerpunkt wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Einfuhrung von Arbeitszeitkonten im Unternehmen oekonomisch sinnvoll ist. Im Anschluss daran stellt sich die Frage, ob ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Wertguthaben besteht.
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Mit dem Flexi II-Gesetz wurden Arbeitszeitkonten im Jahr 2008 grundlegend reformiert. Seither ist die Umwandlung von Wertguthaben in eine bAV fur nach dem 13.11.2008 geschlossene Wertguthabenvereinbarungen sozialversicherungspflichtig. Die Autorin kommt in der Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Neuregelung verfassungswidrig ist. Sie bietet daruber hinaus eine Loesung, die die gesetzgeberischen Ziele der Neuregelung gleichermassen gewahrleistet und dennoch eine sinnvolle Nutzung von Wertguthaben fur die bAV ermoeglicht. In einem weiteren Schwerpunkt wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Einfuhrung von Arbeitszeitkonten im Unternehmen oekonomisch sinnvoll ist. Im Anschluss daran stellt sich die Frage, ob ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Wertguthaben besteht.