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Als Namensaktie bezeichnet man Aktien, deren Inhaber in einem Aktienregister eingetragen sind. Bei der Namensaktie gilt die Eintragung als Nachweis der Aktionarsstellung. Insgesamt zeigt sich, dass die Wettbewerbsfahigkeit der Namensaktie in den letzten Jahren sowohl durch den Gesetzgeber als auch infolge des technischen Fortschritts erheblich verbessert worden ist. Dementsprechend hat gerade in jungerer Zeit eine Reihe von Aktiengesellschaften auf Namensaktien umgestellt. Obwohl aber Namensaktien eine lange Geschichte haben, werfen sie auch heute noch in zahlreichen Punkten ungeklarte Fragen auf; auch haben die Gesetzesanderungen der letzten Jahre ihrerseits zu neuen Fragestellungen gefuhrt. Die Arbeit widmet sich daher den verschiedenen Problemkreisen, die sich im Zusammenhang mit Namensaktien stellen koennen, namentlich ihrer Entstehung, ihrer Verbriefung und Verwahrung, den Eigentums- und Besitzverhaltnissen sowie den Rechtsfragen der UEbertragung. Schliesslich werden auch Fragen rund um die Eintragung im Aktienregister und die Ausubung der Rechte aus der Namensaktie in der Hauptversammlung behandelt.
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Als Namensaktie bezeichnet man Aktien, deren Inhaber in einem Aktienregister eingetragen sind. Bei der Namensaktie gilt die Eintragung als Nachweis der Aktionarsstellung. Insgesamt zeigt sich, dass die Wettbewerbsfahigkeit der Namensaktie in den letzten Jahren sowohl durch den Gesetzgeber als auch infolge des technischen Fortschritts erheblich verbessert worden ist. Dementsprechend hat gerade in jungerer Zeit eine Reihe von Aktiengesellschaften auf Namensaktien umgestellt. Obwohl aber Namensaktien eine lange Geschichte haben, werfen sie auch heute noch in zahlreichen Punkten ungeklarte Fragen auf; auch haben die Gesetzesanderungen der letzten Jahre ihrerseits zu neuen Fragestellungen gefuhrt. Die Arbeit widmet sich daher den verschiedenen Problemkreisen, die sich im Zusammenhang mit Namensaktien stellen koennen, namentlich ihrer Entstehung, ihrer Verbriefung und Verwahrung, den Eigentums- und Besitzverhaltnissen sowie den Rechtsfragen der UEbertragung. Schliesslich werden auch Fragen rund um die Eintragung im Aktienregister und die Ausubung der Rechte aus der Namensaktie in der Hauptversammlung behandelt.