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Die Thematik der Entstrickung stiller Reserven im internationalen Kontext hat in der jungeren Vergangenheit zu erheblichen Diskussionen im Spannungsfeld von Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur gefuhrt. Obwohl von zentraler Bedeutung, hat der Gesetzgeber mit dem SEStEG zur Sicherung des deutschen Besteuerungssubstrates Entstrickungstatbestande in das bestehende nationale Normengefuge implementiert, die nach Ansicht des Autors dem Anspruch an eine konsistente, an steuersystematischen Grundsatzen orientierte, verfassungskonforme Steuerrechtsordnung nicht genugen koennen. Die Analyse der normstrukturellen Schwachstellen der rechtsfolgeinduzierten Entstrickungstatbestande de lege lata und die Beantwortung der Frage nach der Regelungsbedurftigkeit von vermeintlichen Entstrickungssachverhalten fuhrt schliesslich zu den UEberlegungen zur Modifikation des Entstrickungskonzeptes de lege ferenda.
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Die Thematik der Entstrickung stiller Reserven im internationalen Kontext hat in der jungeren Vergangenheit zu erheblichen Diskussionen im Spannungsfeld von Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur gefuhrt. Obwohl von zentraler Bedeutung, hat der Gesetzgeber mit dem SEStEG zur Sicherung des deutschen Besteuerungssubstrates Entstrickungstatbestande in das bestehende nationale Normengefuge implementiert, die nach Ansicht des Autors dem Anspruch an eine konsistente, an steuersystematischen Grundsatzen orientierte, verfassungskonforme Steuerrechtsordnung nicht genugen koennen. Die Analyse der normstrukturellen Schwachstellen der rechtsfolgeinduzierten Entstrickungstatbestande de lege lata und die Beantwortung der Frage nach der Regelungsbedurftigkeit von vermeintlichen Entstrickungssachverhalten fuhrt schliesslich zu den UEberlegungen zur Modifikation des Entstrickungskonzeptes de lege ferenda.