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Die Frage nach der Rechtfertigung und Reichweite der AGB-Kontrolle im unternehmerischen Geschaftsverkehr ist aus praktischer wie wissenschaftlicher Sicht gleichermassen aktuell und reizvoll. Ihre praktische Brisanz zeigt sich schon in den kritischen AEusserungen von Wirtschaftsvertretern, die hoechstrichterliche Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle enge die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen seit langem zu sehr ein und gehe an den Bedurfnissen der Praxis vorbei. Das Thema ist aber auch von hohem wissenschaftlichen Reiz, weil die zahlreichen Verscharfungen des Verbraucherschutzes immer dringlicher die Frage aufwerfen, inwieweit ein Gleichschritt der Kontrollergebnisse zwischen Business-to-Business- und Business-to-Consumer-Vertragen gerechtfertigt ist. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Erklarungsansatze zur Rechtfertigung und Reichweite der AGB-Kontrolle 35 Jahre nach ihrem Inkrafttreten hinterfragt und neu beantwortet.
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Die Frage nach der Rechtfertigung und Reichweite der AGB-Kontrolle im unternehmerischen Geschaftsverkehr ist aus praktischer wie wissenschaftlicher Sicht gleichermassen aktuell und reizvoll. Ihre praktische Brisanz zeigt sich schon in den kritischen AEusserungen von Wirtschaftsvertretern, die hoechstrichterliche Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle enge die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen seit langem zu sehr ein und gehe an den Bedurfnissen der Praxis vorbei. Das Thema ist aber auch von hohem wissenschaftlichen Reiz, weil die zahlreichen Verscharfungen des Verbraucherschutzes immer dringlicher die Frage aufwerfen, inwieweit ein Gleichschritt der Kontrollergebnisse zwischen Business-to-Business- und Business-to-Consumer-Vertragen gerechtfertigt ist. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Erklarungsansatze zur Rechtfertigung und Reichweite der AGB-Kontrolle 35 Jahre nach ihrem Inkrafttreten hinterfragt und neu beantwortet.