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Die gesetzliche Ordnung des Gesundheitswesens gehoert zu den Materien, die stetig politisch geplanten wie tatsachlich umgesetzten Reformbemuhungen unterliegen und sich daher im stetigen Wandel befinden. Das Nebeneinander von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen wirft Fragen rechtspolitischer, verfassungs- und sozialrechtlicher Natur auf. Wie in vielen anderen Regelungsbereichen haben Wissenschaft und Praxis auch im Recht der Krankenversicherungen das Konzept des Wettbewerbs als Formel, politisches Schlagwort und rechtliche Kategorie entdeckt. Der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen gilt als wunschenswertes Ziel. Diese Arbeit befasst sich ausgehend von der zentralen, aber rechtlich problematischen Vorschrift des 69 SGB V mit Rechtsfragen des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung und spart dabei auch die erforderliche kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff und der Zielsetzung des Wettbewerbs nicht aus.
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Die gesetzliche Ordnung des Gesundheitswesens gehoert zu den Materien, die stetig politisch geplanten wie tatsachlich umgesetzten Reformbemuhungen unterliegen und sich daher im stetigen Wandel befinden. Das Nebeneinander von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen wirft Fragen rechtspolitischer, verfassungs- und sozialrechtlicher Natur auf. Wie in vielen anderen Regelungsbereichen haben Wissenschaft und Praxis auch im Recht der Krankenversicherungen das Konzept des Wettbewerbs als Formel, politisches Schlagwort und rechtliche Kategorie entdeckt. Der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen gilt als wunschenswertes Ziel. Diese Arbeit befasst sich ausgehend von der zentralen, aber rechtlich problematischen Vorschrift des 69 SGB V mit Rechtsfragen des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung und spart dabei auch die erforderliche kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff und der Zielsetzung des Wettbewerbs nicht aus.