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Der Geschaftsbetrieb eines insolventen Unternehmens wird in der Regel im Wege einer ubertragenden Sanierung erworben. Da dies jedoch nicht selten mit einer Reduzierung der Belegschaft verbunden ist, haben sich in der Praxis verschiedene Modelle zum Beschaftigungsabbau herausgebildet. So kam in den letzten Jahren vermehrt das Instrument einer Transfergesellschaft zum Einsatz. Hiernach wechseln die Arbeitnehmer des insolventen Betriebes in eine Transfergesellschaft, wahrend der Geschaftsbetrieb selbst ubertragen wird. Die Abhandlung beschaftigt sich daher mit der Frage der rechtlichen Zulassigkeit des genannten Sanierungsmodells. Einen weiteren Schwerpunkt bilden arbeits- und sozialrechtliche Aspekte. Die Arbeit kommt zum Ergebnis, dass das Sanierungsmodell in seiner gegenwartigen Umsetzung nicht mit 613a BGB vereinbar ist und versucht anschliessend einen moeglichen Loesungsweg aufzuzeigen.
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Der Geschaftsbetrieb eines insolventen Unternehmens wird in der Regel im Wege einer ubertragenden Sanierung erworben. Da dies jedoch nicht selten mit einer Reduzierung der Belegschaft verbunden ist, haben sich in der Praxis verschiedene Modelle zum Beschaftigungsabbau herausgebildet. So kam in den letzten Jahren vermehrt das Instrument einer Transfergesellschaft zum Einsatz. Hiernach wechseln die Arbeitnehmer des insolventen Betriebes in eine Transfergesellschaft, wahrend der Geschaftsbetrieb selbst ubertragen wird. Die Abhandlung beschaftigt sich daher mit der Frage der rechtlichen Zulassigkeit des genannten Sanierungsmodells. Einen weiteren Schwerpunkt bilden arbeits- und sozialrechtliche Aspekte. Die Arbeit kommt zum Ergebnis, dass das Sanierungsmodell in seiner gegenwartigen Umsetzung nicht mit 613a BGB vereinbar ist und versucht anschliessend einen moeglichen Loesungsweg aufzuzeigen.