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Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung des evangelischen Religionslehrers am Beispiel der Evangelischen Landeskirche in Baden. Die im Rahmen dieser Arbeit diskutierten Rechtsfragen sind indes uber die Grenzen der Landeskirche hinweg von Interesse. Eroertert werden die allgemeinen Voraussetzungen der Tatigkeit als Religionslehrer, die Rechtsstellung der staatlichen und kirchlichen evangelischen Religionslehrkrafte, Rechte und Pflichten, Aufsicht, konfessionell-kooperativer Religionsunterricht und Rechtsschutz. Vertieft wird dabei vor allem auf Voraussetzungen der Erteilung einer kirchlichen Bevollmachtigung an Kirchenmitglieder und Freikirchler sowie deren Erloeschensgrunde, auf Gestellungsvertrage, Loyalitatspflichten, Zeugnisverweigerungsrecht sowie die Besonderheiten des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts eingegangen.
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Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung des evangelischen Religionslehrers am Beispiel der Evangelischen Landeskirche in Baden. Die im Rahmen dieser Arbeit diskutierten Rechtsfragen sind indes uber die Grenzen der Landeskirche hinweg von Interesse. Eroertert werden die allgemeinen Voraussetzungen der Tatigkeit als Religionslehrer, die Rechtsstellung der staatlichen und kirchlichen evangelischen Religionslehrkrafte, Rechte und Pflichten, Aufsicht, konfessionell-kooperativer Religionsunterricht und Rechtsschutz. Vertieft wird dabei vor allem auf Voraussetzungen der Erteilung einer kirchlichen Bevollmachtigung an Kirchenmitglieder und Freikirchler sowie deren Erloeschensgrunde, auf Gestellungsvertrage, Loyalitatspflichten, Zeugnisverweigerungsrecht sowie die Besonderheiten des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts eingegangen.