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Das Buch befasst sich mit der rechtlichen Beschrankung von Versammlungen, die wie Skinheadaufmarsch und Schwarzer Block allein schon aufgrund ihres ausseren Erscheinungsbildes einschuchternd wirken. Gestutzt auf Uniformverbot, Vermummungsverbot, Militanzverbot oder die Generalklausel des 15 I VersG, untersagen Versammlungsbehoerden bestimmte, einschuchternde Versammlungsformen. Diese Modalitaten werden aber von der Versammlungsfreiheit geschutzt und sind insbesondere nicht als unfriedlich im Sinne von Art. 8 I GG einzustufen. Die Normen des Versammlungsgesetzes des Bundes sowie des Freistaates Bayern, mit deren Hilfe einschuchternden Versammlungsformen entgegengewirkt wird, beschranken die Versammlungsfreiheit in verfassungswidriger Weise oder werden von den Versammlungsbehoerden in verfassungswidriger Weise angewandt.
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Das Buch befasst sich mit der rechtlichen Beschrankung von Versammlungen, die wie Skinheadaufmarsch und Schwarzer Block allein schon aufgrund ihres ausseren Erscheinungsbildes einschuchternd wirken. Gestutzt auf Uniformverbot, Vermummungsverbot, Militanzverbot oder die Generalklausel des 15 I VersG, untersagen Versammlungsbehoerden bestimmte, einschuchternde Versammlungsformen. Diese Modalitaten werden aber von der Versammlungsfreiheit geschutzt und sind insbesondere nicht als unfriedlich im Sinne von Art. 8 I GG einzustufen. Die Normen des Versammlungsgesetzes des Bundes sowie des Freistaates Bayern, mit deren Hilfe einschuchternden Versammlungsformen entgegengewirkt wird, beschranken die Versammlungsfreiheit in verfassungswidriger Weise oder werden von den Versammlungsbehoerden in verfassungswidriger Weise angewandt.