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Der Gesetzgeber beschrankt sich nicht mehr auf die Idee eines Kernstrafrechts, sondern tragt erkannten (oder vermeintlichen) neuen Gefahrdungslagen durch standige Verscharfung und Ausdehnung des Strafrechts Rechnung. Gleichwohl darf das Strafrecht nicht ungehindert wuchern. Aber was sind die Massstabe fur ein rational begrundetes Strafrecht? Es gibt nicht die Legitimationsgrundlage des Strafrechts. In dieser Arbeit werden das strafrechtskritische Potential der Rechtsgutslehre sowie die Verknupfung zwischen Rechtsgutslehre und Deliktsstruktur untersucht. Ebenfalls werden das Verfassungs- und das Europarecht daraufhin befragt, ob sie Vorgaben zur Begrenzung des Strafrechts bereithalten. An den gefunden Ergebnissen wird der Straftatbestand des Subventionsbetrugs ( 264 StGB) gemessen. An ihm lassen sich viele Probleme des Wirtschaftsstrafrechts exemplarisch diskutieren.
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Der Gesetzgeber beschrankt sich nicht mehr auf die Idee eines Kernstrafrechts, sondern tragt erkannten (oder vermeintlichen) neuen Gefahrdungslagen durch standige Verscharfung und Ausdehnung des Strafrechts Rechnung. Gleichwohl darf das Strafrecht nicht ungehindert wuchern. Aber was sind die Massstabe fur ein rational begrundetes Strafrecht? Es gibt nicht die Legitimationsgrundlage des Strafrechts. In dieser Arbeit werden das strafrechtskritische Potential der Rechtsgutslehre sowie die Verknupfung zwischen Rechtsgutslehre und Deliktsstruktur untersucht. Ebenfalls werden das Verfassungs- und das Europarecht daraufhin befragt, ob sie Vorgaben zur Begrenzung des Strafrechts bereithalten. An den gefunden Ergebnissen wird der Straftatbestand des Subventionsbetrugs ( 264 StGB) gemessen. An ihm lassen sich viele Probleme des Wirtschaftsstrafrechts exemplarisch diskutieren.