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Geruche haben eine starke Wirkung. Sie wirken anders als visuelle oder akustische Reize direkt auf das limbische System und damit auf die Emotionen. In dem Einsatz von Geruchen stecken daher grosse Marketingmoeglichkeiten. Dennoch werden Geruchsmarken bislang nicht als Wirtschaftsguter genutzt. Es wurden bisher nur vereinzelt Versuche unternommen Geruche als Marken eintragen zu lassen. Dies koennte an der zuletzt ablehnenden Rechtsprechung liegen und der damit verbundenen Scheu der Unternehmen, in diesen Bereich zu investieren. Diese Arbeit zeigt daher auf, dass sich Geruche als Marken eignen und dem auch keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen. Ferner werden Einsatzmoeglichkeiten erwogen.
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Geruche haben eine starke Wirkung. Sie wirken anders als visuelle oder akustische Reize direkt auf das limbische System und damit auf die Emotionen. In dem Einsatz von Geruchen stecken daher grosse Marketingmoeglichkeiten. Dennoch werden Geruchsmarken bislang nicht als Wirtschaftsguter genutzt. Es wurden bisher nur vereinzelt Versuche unternommen Geruche als Marken eintragen zu lassen. Dies koennte an der zuletzt ablehnenden Rechtsprechung liegen und der damit verbundenen Scheu der Unternehmen, in diesen Bereich zu investieren. Diese Arbeit zeigt daher auf, dass sich Geruche als Marken eignen und dem auch keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen. Ferner werden Einsatzmoeglichkeiten erwogen.