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Die Rechtsform der Stiftung steht wie keine andere fur Kontinuitat, Stabilitat und Langlebigkeit. Dennoch stellt in der Rechtspraxis das Erloeschen von Stiftungen keine blosse Randerscheinung dar. Die Arbeit untersucht die konkreten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Stiftungsbehoerde die Existenz einer Stiftung hoheitlich beenden kann, sowie die vermoegensrechtliche Abwicklung der Stiftung. Das betrifft zum einen die Beendigung der Stiftung durch Aufhebung nach 87 BGB, zum anderen die behoerdliche Zusammenlegung und Zulegung von Stiftungen. Bei alledem wird der Frage nachgegangen, inwieweit landesgesetzliche Regelungen zum Erloeschen bzw. zur Zusammenfuhrung von Stiftungen neben 87 BGB Bestand haben.
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Die Rechtsform der Stiftung steht wie keine andere fur Kontinuitat, Stabilitat und Langlebigkeit. Dennoch stellt in der Rechtspraxis das Erloeschen von Stiftungen keine blosse Randerscheinung dar. Die Arbeit untersucht die konkreten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Stiftungsbehoerde die Existenz einer Stiftung hoheitlich beenden kann, sowie die vermoegensrechtliche Abwicklung der Stiftung. Das betrifft zum einen die Beendigung der Stiftung durch Aufhebung nach 87 BGB, zum anderen die behoerdliche Zusammenlegung und Zulegung von Stiftungen. Bei alledem wird der Frage nachgegangen, inwieweit landesgesetzliche Regelungen zum Erloeschen bzw. zur Zusammenfuhrung von Stiftungen neben 87 BGB Bestand haben.