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Die Etablierung von speziellen, mit fachkundigen Mitgliedern besetzten Ausschussen ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, damit der Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat seinen vielfaltigen Verpflichtungen nachkommen kann. Gleichzeitig haben die Arbeitnehmervertreter ein besonderes Interesse daran, in den Ausschussen dieser Unternehmensorgane vertreten zu sein. Mit Einfuhrung der Europaischen Aktiengesellschaft (SE) besteht nun erstmals die Moeglichkeit, auf vertraglicher Grundlage die Unternehmensmitbestimmung zu regeln. Die Arbeit analysiert, wie dies fur Vereinbarungen uber die Ausschusse genutzt werden kann. Gleichzeitig wendet sie sich der Ausschussbeteiligung im Rahmen der Auffangregelung zu und analysiert dabei insbesondere die Auswirkungen des Missbrauchsverbots nach 43 SEBG auf die Besetzung der Ausschusse.
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Die Etablierung von speziellen, mit fachkundigen Mitgliedern besetzten Ausschussen ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, damit der Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat seinen vielfaltigen Verpflichtungen nachkommen kann. Gleichzeitig haben die Arbeitnehmervertreter ein besonderes Interesse daran, in den Ausschussen dieser Unternehmensorgane vertreten zu sein. Mit Einfuhrung der Europaischen Aktiengesellschaft (SE) besteht nun erstmals die Moeglichkeit, auf vertraglicher Grundlage die Unternehmensmitbestimmung zu regeln. Die Arbeit analysiert, wie dies fur Vereinbarungen uber die Ausschusse genutzt werden kann. Gleichzeitig wendet sie sich der Ausschussbeteiligung im Rahmen der Auffangregelung zu und analysiert dabei insbesondere die Auswirkungen des Missbrauchsverbots nach 43 SEBG auf die Besetzung der Ausschusse.