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Das Insolvenzrecht hat Einfluss auf das (formelle) Besteuerungsverfahren, insbesondere auf das steuerliche Ermittlungsverfahren. Um moeglichen Haftungsanspruchen vorzubeugen, muss die Frage geklart werden, wer bei Insolvenz uber das Vermoegen einer Personengesellschaft die steuerlichen Mitwirkungspflichten zu erfullen hat. Im Fokus der Betrachtung steht dabei die Funktionsteilung zwischen dem Insolvenzverwalter, den Gesellschaftsorganen und den Gesellschaftern. In diesem Kontext wurden insbesondere die Bilanzierungs- sowie die Steuererklarungspflichten bei Insolvenz der Personengesellschaft untersucht. In Folge dessen wird der Umfang der Bilanzierungspflicht, sowie die Zustandigkeit fur die Aufstellung der Gesamthands-, Erganzungs- und Sonderbilanz beleuchtet. Hinsichtlich der Steuererklarungspflicht greift die Arbeit u. a. die teilweise in der Literatur geausserte Kritik an der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungserklarung bei Insolvenz der Personengesellschaft auf, zeichnet die Entwicklung nach und eroertert ausfuhrlich die Argumentationsstrange.
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Das Insolvenzrecht hat Einfluss auf das (formelle) Besteuerungsverfahren, insbesondere auf das steuerliche Ermittlungsverfahren. Um moeglichen Haftungsanspruchen vorzubeugen, muss die Frage geklart werden, wer bei Insolvenz uber das Vermoegen einer Personengesellschaft die steuerlichen Mitwirkungspflichten zu erfullen hat. Im Fokus der Betrachtung steht dabei die Funktionsteilung zwischen dem Insolvenzverwalter, den Gesellschaftsorganen und den Gesellschaftern. In diesem Kontext wurden insbesondere die Bilanzierungs- sowie die Steuererklarungspflichten bei Insolvenz der Personengesellschaft untersucht. In Folge dessen wird der Umfang der Bilanzierungspflicht, sowie die Zustandigkeit fur die Aufstellung der Gesamthands-, Erganzungs- und Sonderbilanz beleuchtet. Hinsichtlich der Steuererklarungspflicht greift die Arbeit u. a. die teilweise in der Literatur geausserte Kritik an der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungserklarung bei Insolvenz der Personengesellschaft auf, zeichnet die Entwicklung nach und eroertert ausfuhrlich die Argumentationsstrange.