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Die Starkung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung ist erklartes Ziel der aktuellen europaischen Wettbewerbspolitik und Gegenstand einer lebhaften Debatte in Wissenschaft und Rechtspraxis. Die Arbeit greift mit Problemen der internationalen Zustandigkeit und des anwendbaren Rechts einen bislang kaum diskutierten Aspekt dieser brisanten Thematik auf. Sie untersucht dabei schwerpunktmassig den europaischen, deutschen und englischen Deliktsgerichtsstand sowie europaisches, deutsches und englisches Deliktskollisionsrecht. Im Zentrum des Interesses steht das Marktortkonzept, das seinem Inhalt nach bestimmt, auf seine Handhabbarkeit in der Praxis untersucht und gegen andere Anknupfungsansatze abgewogen wird. Zu diesem Zweck nimmt die Autorin das Zusammenspiel von internationalem Privat- und Kartellrecht, von klassischem Deliktskollisions- und internationalem Wirtschaftsrecht, von privater und behoerdlicher Rechtsdurchsetzung und im weiteren Sinne auch von Privatrecht und oeffentlichem Recht in den Blick.
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Die Starkung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung ist erklartes Ziel der aktuellen europaischen Wettbewerbspolitik und Gegenstand einer lebhaften Debatte in Wissenschaft und Rechtspraxis. Die Arbeit greift mit Problemen der internationalen Zustandigkeit und des anwendbaren Rechts einen bislang kaum diskutierten Aspekt dieser brisanten Thematik auf. Sie untersucht dabei schwerpunktmassig den europaischen, deutschen und englischen Deliktsgerichtsstand sowie europaisches, deutsches und englisches Deliktskollisionsrecht. Im Zentrum des Interesses steht das Marktortkonzept, das seinem Inhalt nach bestimmt, auf seine Handhabbarkeit in der Praxis untersucht und gegen andere Anknupfungsansatze abgewogen wird. Zu diesem Zweck nimmt die Autorin das Zusammenspiel von internationalem Privat- und Kartellrecht, von klassischem Deliktskollisions- und internationalem Wirtschaftsrecht, von privater und behoerdlicher Rechtsdurchsetzung und im weiteren Sinne auch von Privatrecht und oeffentlichem Recht in den Blick.