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Die Organvermittlung nach 12 TPG durch die private niederlandische Stiftung Eurotransplant begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Diese Arbeit benennt die Bedenken und untersucht die hierauf anzuwendenden Regelungen anhand verfassungsrechtlicher Massstabe. Grundlage ist die Beschreibung der Tatigkeit und die Einordnung von Eurotransplant in das System der Transplantationsmedizin. Ausgangspunkt ist die Frage, ob Eurotransplant die Vermittlungsentscheidung tatsachlich vornimmt. Ein Punkt fur die verfassungsrechtliche UEberprufung ist, dass die Organvermittlung eine Staatsaufgabe darstellt. Dies bildet das Prufungsprogramm, inwiefern die Ausgestaltung verfassungsrechtlichen Anspruchen genugt. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der demokratischen Legitimation Eurotransplants.
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Die Organvermittlung nach 12 TPG durch die private niederlandische Stiftung Eurotransplant begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Diese Arbeit benennt die Bedenken und untersucht die hierauf anzuwendenden Regelungen anhand verfassungsrechtlicher Massstabe. Grundlage ist die Beschreibung der Tatigkeit und die Einordnung von Eurotransplant in das System der Transplantationsmedizin. Ausgangspunkt ist die Frage, ob Eurotransplant die Vermittlungsentscheidung tatsachlich vornimmt. Ein Punkt fur die verfassungsrechtliche UEberprufung ist, dass die Organvermittlung eine Staatsaufgabe darstellt. Dies bildet das Prufungsprogramm, inwiefern die Ausgestaltung verfassungsrechtlichen Anspruchen genugt. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der demokratischen Legitimation Eurotransplants.