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Das geltende Steuerrecht sieht sieben Einkunftsarten vor, die der Einkommensteuer unterliegen. An die verschiedenen Arten von Einkunften knupfen jeweils besondere Vergunstigungen oder Belastungen an. Der Autor begrundet zunachst die normative Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen als Ausdruck von Gleichmass und Freiheitsgewahr. Der Hauptteil der Arbeit besteht aus einer Analyse der Einkunftsarten, die stets danach fragt, ob die an die jeweiligen Einkunftsarten anknupfenden unterschiedlichen Rechtsfolgen mit den grundrechtlichen Gewahrleistungen und den systembestimmenden Prinzipien des Einkommensteuerrechts in Einklang stehen. Abschliessend spricht sich der Verfasser fur eine einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage im Sinne eines einzigen Einkunftetatbestands aus, der der Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen Rechnung tragt.
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Das geltende Steuerrecht sieht sieben Einkunftsarten vor, die der Einkommensteuer unterliegen. An die verschiedenen Arten von Einkunften knupfen jeweils besondere Vergunstigungen oder Belastungen an. Der Autor begrundet zunachst die normative Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen als Ausdruck von Gleichmass und Freiheitsgewahr. Der Hauptteil der Arbeit besteht aus einer Analyse der Einkunftsarten, die stets danach fragt, ob die an die jeweiligen Einkunftsarten anknupfenden unterschiedlichen Rechtsfolgen mit den grundrechtlichen Gewahrleistungen und den systembestimmenden Prinzipien des Einkommensteuerrechts in Einklang stehen. Abschliessend spricht sich der Verfasser fur eine einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage im Sinne eines einzigen Einkunftetatbestands aus, der der Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen Rechnung tragt.