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Das Inkrafttreten der Novellierung der europaischen Abfallrahmenrichtlinie am 12. Dezember 2008 und die damit einhergehende Umsetzung in nationales Recht bis zum 12. Dezember 2010 wird die europaische und nationale Abfallpolitik in den nachsten Jahren bestimmen und auf die Ausrichtung der Abfallwirtschaft in Europa und Deutschland grossen Einfluss nehmen. Bei solchen Gesetzesinitiativen zeigt sich, dass ein Blick in die Vergangenheit durchaus Sinn macht, um hieraus Schlussfolgerungen fur die zukunftige abfallrechtliche Gestaltung ziehen zu koennen. Hieran knupft diese Arbeit an, die de lege lata die Anfange des Abfallrechtes von 1950 an aufzeigt und auswertet, wobei bewusst auch die aktuellen Entwicklungen in der Abfallwirtschaft einbezogen werden. Durch diese Betrachtung erkennt man, dass die aktuellen Diskussionen uber beispielsweise Zustandigkeitsregelungen und Steuergleichstellungen die Abfallwirtschaft bereits seit den Anfangen der Entwicklung eines Abfallrechtes beschaftigt hat. Aus der Bewertung der Entwicklungslinien des Rechts der Abfallentsorgung kann zusammenfassend festgestellt werden, dass das Abfallrecht einem standigen Wandel unterworfen ist. So entwickelte sich das Abfallrecht von einem Beseitigungsgesetz 1972 in planwirtschaftlicher Grundstruktur hin zu einem Abfallwirtschaftsgesetz 1996. Die jetzigen Vorgaben der europaischen Abfallrahmenrichtlinie sind deutlich erkennbar: die Sicherung kommunaler Entsorgungsstrukturen unter gleichzeitiger Starkung der Ziele einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft im Sinne einer Ressourcenschonung. Nun ist der nationale Gesetzgeber aufgefordert, die europaischen Vorgaben klar und unmissverstandlich in ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz zu integrieren, um in der Abfallwirtschaft einen transparenten und fairen Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Unternehmen zu schaffen.
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Das Inkrafttreten der Novellierung der europaischen Abfallrahmenrichtlinie am 12. Dezember 2008 und die damit einhergehende Umsetzung in nationales Recht bis zum 12. Dezember 2010 wird die europaische und nationale Abfallpolitik in den nachsten Jahren bestimmen und auf die Ausrichtung der Abfallwirtschaft in Europa und Deutschland grossen Einfluss nehmen. Bei solchen Gesetzesinitiativen zeigt sich, dass ein Blick in die Vergangenheit durchaus Sinn macht, um hieraus Schlussfolgerungen fur die zukunftige abfallrechtliche Gestaltung ziehen zu koennen. Hieran knupft diese Arbeit an, die de lege lata die Anfange des Abfallrechtes von 1950 an aufzeigt und auswertet, wobei bewusst auch die aktuellen Entwicklungen in der Abfallwirtschaft einbezogen werden. Durch diese Betrachtung erkennt man, dass die aktuellen Diskussionen uber beispielsweise Zustandigkeitsregelungen und Steuergleichstellungen die Abfallwirtschaft bereits seit den Anfangen der Entwicklung eines Abfallrechtes beschaftigt hat. Aus der Bewertung der Entwicklungslinien des Rechts der Abfallentsorgung kann zusammenfassend festgestellt werden, dass das Abfallrecht einem standigen Wandel unterworfen ist. So entwickelte sich das Abfallrecht von einem Beseitigungsgesetz 1972 in planwirtschaftlicher Grundstruktur hin zu einem Abfallwirtschaftsgesetz 1996. Die jetzigen Vorgaben der europaischen Abfallrahmenrichtlinie sind deutlich erkennbar: die Sicherung kommunaler Entsorgungsstrukturen unter gleichzeitiger Starkung der Ziele einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft im Sinne einer Ressourcenschonung. Nun ist der nationale Gesetzgeber aufgefordert, die europaischen Vorgaben klar und unmissverstandlich in ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz zu integrieren, um in der Abfallwirtschaft einen transparenten und fairen Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Unternehmen zu schaffen.