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Schwerstkriminelle gehoeren fur immer weggesperrt! Diese Aussage kann man immer wieder und, wie es scheint, immer oefter hoeren - in Zeitungen, an Stammtischen, ja sogar in Reden von PolitikerInnen. Eine derartige Forderung sieht den Sinn der Freiheitsstrafe offenkundig in der gesellschaftlichen Exklusion von Menschen. Dieser Position stehen aber seit den 1970er Jahren eine Straftheorie und -praxis entgegen, die das Ziel von Strafe in der Reintegration der TaterInnen sehen: Menschen werden aus der Gesellschaft ausgeschlossen, um ihnen schrittweise die soziale Integration bzw. Inklusion zu ermoeglichen. Inwiefern kann aber die Praxis des Strafvollzugs das Einschliessen in die Gesellschaft uberhaupt foerdern? Welche Inklusions- und Exklusionsprozesse laufen im Mikrosystem Gefangnis selbst ab? Und was ist daraus fur die Straftheorie und Strafpraxis zu folgern?
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Schwerstkriminelle gehoeren fur immer weggesperrt! Diese Aussage kann man immer wieder und, wie es scheint, immer oefter hoeren - in Zeitungen, an Stammtischen, ja sogar in Reden von PolitikerInnen. Eine derartige Forderung sieht den Sinn der Freiheitsstrafe offenkundig in der gesellschaftlichen Exklusion von Menschen. Dieser Position stehen aber seit den 1970er Jahren eine Straftheorie und -praxis entgegen, die das Ziel von Strafe in der Reintegration der TaterInnen sehen: Menschen werden aus der Gesellschaft ausgeschlossen, um ihnen schrittweise die soziale Integration bzw. Inklusion zu ermoeglichen. Inwiefern kann aber die Praxis des Strafvollzugs das Einschliessen in die Gesellschaft uberhaupt foerdern? Welche Inklusions- und Exklusionsprozesse laufen im Mikrosystem Gefangnis selbst ab? Und was ist daraus fur die Straftheorie und Strafpraxis zu folgern?