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Mit Art. 9 Rom II-Verordnung wurde eine Spezialkollisionsnorm fur die Anknupfung der Schadenshaftung aus grenzuberschreitenden Arbeitskampfen geschaffen. Keiner der 27 Mitgliedstaaten verfugte zuvor uber eine gesonderte Norm zur Bestimmung des Arbeitskampfdeliktsstatuts. Um die Frage nach Sinn und Zweck einer eigenstandigen Regelung zu beantworten, stellt die Arbeit Art. 9 Rom II-Verordnung vor und zeigt seine Starken und Schwachen auf. Dazu analysiert die Autorin den Anknupfungsgegenstand der Norm, seine Anknupfungspunkte und letztlich die Reichweite des Arbeitskampfdeliktsstatuts. Besondere Bedeutung erlangt neben der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs die Einbeziehung auslandischer Entscheidungen sowie des auslandischen Schrifttums. Ein Anpassungsvorschlag zur Verbesserung der Norm beschliesst die Thematik.
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Mit Art. 9 Rom II-Verordnung wurde eine Spezialkollisionsnorm fur die Anknupfung der Schadenshaftung aus grenzuberschreitenden Arbeitskampfen geschaffen. Keiner der 27 Mitgliedstaaten verfugte zuvor uber eine gesonderte Norm zur Bestimmung des Arbeitskampfdeliktsstatuts. Um die Frage nach Sinn und Zweck einer eigenstandigen Regelung zu beantworten, stellt die Arbeit Art. 9 Rom II-Verordnung vor und zeigt seine Starken und Schwachen auf. Dazu analysiert die Autorin den Anknupfungsgegenstand der Norm, seine Anknupfungspunkte und letztlich die Reichweite des Arbeitskampfdeliktsstatuts. Besondere Bedeutung erlangt neben der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs die Einbeziehung auslandischer Entscheidungen sowie des auslandischen Schrifttums. Ein Anpassungsvorschlag zur Verbesserung der Norm beschliesst die Thematik.