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Nachdem der Koelner Erzbischof Spiegel 1826 alle mehrtagigen und uberdioezesanen Wallfahrtszuge verboten hatte, half der preussische Staat unter Polizeieinsatz bei der Durchsetzung des kirchlichen Wallfahrtsverbots im Nordrheinland. Diese staatliche Exekutivassistenz trug dazu bei, dass die grossen feierlichen Wallfahrtsprozessionen mit Insignien und Priesterbegleitung weitgehend zum Erliegen kamen. Als Erzbischof Droste-Vischering 1837 Wallfahrten auf Antrag wieder gestattete, duldete der Staat die sofort zunehmenden Wallfahrten stillschweigend, kehrte dann aber nach der Inhaftierung des Erzbischofs im Einverstandnis mit seinem die Amtsgeschafte weiterfuhrenden Generalvikar 1838 im Prinzip wieder zur fruheren Politik der Wallfahrtsrepression im Bundnis mit der Kirche zuruck. Wegen der durch den Koelner Kirchenstreit ausgeloesten Unruhe in der katholischen Bevoelkerung und aus Sorge um die Popularitat der preussischen Herrschaft am Rhein veranlasste der Kultusminister, dass die - im Ganzen wenig flachendeckende und energische - Amtshilfe des Staates bis 1839/40 faktisch eingestellt wurde. 1842 stimmte der Staat auf Bitte des neuen Erzbischofs Geissel anlasslich des Kevelaerer Wallfahrtsjubilaums auch der Aufhebung des kirchlichen Wallfahrtsboykotts und der Wiederverkirchlichung des Wallfahrtskults zu.
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Nachdem der Koelner Erzbischof Spiegel 1826 alle mehrtagigen und uberdioezesanen Wallfahrtszuge verboten hatte, half der preussische Staat unter Polizeieinsatz bei der Durchsetzung des kirchlichen Wallfahrtsverbots im Nordrheinland. Diese staatliche Exekutivassistenz trug dazu bei, dass die grossen feierlichen Wallfahrtsprozessionen mit Insignien und Priesterbegleitung weitgehend zum Erliegen kamen. Als Erzbischof Droste-Vischering 1837 Wallfahrten auf Antrag wieder gestattete, duldete der Staat die sofort zunehmenden Wallfahrten stillschweigend, kehrte dann aber nach der Inhaftierung des Erzbischofs im Einverstandnis mit seinem die Amtsgeschafte weiterfuhrenden Generalvikar 1838 im Prinzip wieder zur fruheren Politik der Wallfahrtsrepression im Bundnis mit der Kirche zuruck. Wegen der durch den Koelner Kirchenstreit ausgeloesten Unruhe in der katholischen Bevoelkerung und aus Sorge um die Popularitat der preussischen Herrschaft am Rhein veranlasste der Kultusminister, dass die - im Ganzen wenig flachendeckende und energische - Amtshilfe des Staates bis 1839/40 faktisch eingestellt wurde. 1842 stimmte der Staat auf Bitte des neuen Erzbischofs Geissel anlasslich des Kevelaerer Wallfahrtsjubilaums auch der Aufhebung des kirchlichen Wallfahrtsboykotts und der Wiederverkirchlichung des Wallfahrtskults zu.