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Die Arbeit analysiert und stellt unter Berucksichtigung der Rechtsprechung des EuGH ( funktionale Subjektivierung ) die inhaltlichen Erfordernisse dar, die nationale Gerichte bei der Auslegung von gemeinschaftlichem Sekundarrecht zu wurdigen haben. Am Beispiel der 44 ff. BImSchG wird aufgezeigt, welche Schwierigkeiten nationale Gerichte haben, diesen Erfordernissen bisweilen zu genugen. Der Autor greift Vorschlage zur Modifizierung der Schutznormtheorie durch Einbeziehung des gemeinschaftlichen Gesetzgeberwillens auf und kommt so - in UEbereinstimmung mit dem EuGH - zum Ergebnis, dass die im Gemeinschaftsrecht wurzelnden Normen der 44 ff. BImSchG zwingend subjektive Rechtspositionen enthalten. Hiernach beschaftigt sich der Autor mit den Problemen, die der Einzelne bei der Durchsetzung seiner subjektiven Rechtspositionen haben koennte. Insbesondere geht es um die Anerkennung und Durchsetzung des bis dato umstrittenen Normerlassanspruchs.
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Die Arbeit analysiert und stellt unter Berucksichtigung der Rechtsprechung des EuGH ( funktionale Subjektivierung ) die inhaltlichen Erfordernisse dar, die nationale Gerichte bei der Auslegung von gemeinschaftlichem Sekundarrecht zu wurdigen haben. Am Beispiel der 44 ff. BImSchG wird aufgezeigt, welche Schwierigkeiten nationale Gerichte haben, diesen Erfordernissen bisweilen zu genugen. Der Autor greift Vorschlage zur Modifizierung der Schutznormtheorie durch Einbeziehung des gemeinschaftlichen Gesetzgeberwillens auf und kommt so - in UEbereinstimmung mit dem EuGH - zum Ergebnis, dass die im Gemeinschaftsrecht wurzelnden Normen der 44 ff. BImSchG zwingend subjektive Rechtspositionen enthalten. Hiernach beschaftigt sich der Autor mit den Problemen, die der Einzelne bei der Durchsetzung seiner subjektiven Rechtspositionen haben koennte. Insbesondere geht es um die Anerkennung und Durchsetzung des bis dato umstrittenen Normerlassanspruchs.